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Archiv für die Kategorie: Gesellschaftsrecht

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht

Welche Vor- und Nachteile birgt die Rechtsform des Einzelunternehmers?

23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, Gesellschaftsrecht /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Welche Vor- und Nachteile birgt die Rechtsform des Einzelunternehmens?

In Deutschland ist das Einzelunternehmen die mit Abstand beliebteste Rechtsform.

Alles zum Thema Einzelunternehmen Gründung

Circa 79 % aller Gründer starten mit dieser Rechtsform in ihre Selbstständigkeit und profitieren von den Vorteilen des Einzelunternehmens.

Die Vorteile im Überblick

Einer der Hauptvorteile des Einzelunternehmens besteht in der einfachen Gründung. Gegenüber den anderen Rechtsformen ist der Gründungsvorgang relativ einfach abzuwickeln. Es gibt hier keine Hürden und kaum Formalitäten. In den meisten Fällen genügt eine Gewerbeanmeldung. Frei nach dem Motto „Jeder kann ein Einzelunternehmen gründen“ greifen insbesondere Kleingewerbetreibende und Einsteiger auf diese Rechtsform zurück, da sie sich keine besonders großen Gedanken über den rechtlichen Status ihres Unternehmens machen müssen.

Der finanzielle Aufwand bei der Gründung eines Einzelunternehmens bleibt dabei überschaubar. Grundsätzlich fallen keine Gründungskosten an. Dies gilt zumindest für Kleingewerbetreibende. Lassen Sie sich als Kaufmann eintragen oder vergrößert sich Ihr Betrieb, ist nach § 29 HGB eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich. In diesem Fall können Sie mit Notar- und Gerichtskosten in Höhe von  etwa 200 – 300 € rechnen.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass kein Stammkapital erbracht werden muss. Anders als bei den Kapitalgesellschaften, wie die GmbH beispielsweise eine ist, gibt es bei dem Einzelunternehmen kein erforderliches Mindestkapital.

In der Praxis profitieren viele Einzelunternehmen von der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Diese kommt für viele Kleingewerbetreibende in Betracht, die durch die Regelung unter gewissen Voraussetzungen steuerliche Vorteile erzielen können. Wenn ein Einzelunternehmen im ersten Jahr seiner Geschäftstätigkeit weniger als 17.500 € umsetzt, wird es von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG). Die Befreiung gilt auch für das Folgejahr, wenn ein Umsatz von weniger als 50.000 € erwartet wird.

Ein weiterer Vorteil liegt in der flexiblen Handhabung mit den erzielten Gewinnen. Anders als bei den Kapitalgesellschaften gibt es keine Gewinnaufteilung unter den Gesellschaftern. Als Einzelunternehmer können Sie frei entscheiden, wie viel Kapital Sie in Ihrem Unternehmen belassen wollen und zu welchem Zweck es entnommen oder eingesetzt werden soll.

Die Nachteile auf einen Blick

Das Einzelunternehmen ist zwar eine beliebte, aber auch sehr risikoträchtige Rechtsform.

Als Einzelunternehmer haften Sie für alle geschäftlichen Verbindlichkeiten persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Riskante Geschäfte, falsche Entscheidungen oder ungünstige Entwicklungen können durch die persönliche Haftung auch die eigene Existenz bedrohen. Das ist der Hauptnachteil gegenüber den Rechtsformen mit beschränkter Haftung, wie etwa der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt).

Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass das Einzelunternehmen keine Körperschaftssteuer zu entrichten hat. Während Kapitalgesellschaften der Körperschaftssteuer von derweil 15,6 % unterliegen, haben Einzelunternehmen die Einkommensteuer mit Spitzensteuersätzen von 45 % zu entrichten. Die Steuerersparnisse durch die niedrige Körperschaftssteuer einer GmbH oder UG, können bei einem Einzelunternehmen nicht erreicht werden.

Nachteilig wirken sich auch die eingeschränkten Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung eines Einzelunternehmens aus. Wer seine Gewinne nicht mit anderen zu teilen braucht, muss sich auch alleine mit Verlusten auseinandersetzen. Benötigt Ihr Einzelunternehmen in finanziellen Schieflagen eine Finanzspritze, können Sie sich nur auf Ihre eigenen Quellen verlassen. In der Kapitalbeschaffung haben Kapitalgesellschaften einen deutlichen Vorteil, da der Kreditgeber immer mehrere Schuldner hat, die er in Anspruch nehmen kann. Die dadurch vorhandene Risikostreuung wirkt sich positiv auf die Geldgeber aus.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 17:00:332017-01-16 17:06:43Welche Vor- und Nachteile birgt die Rechtsform des Einzelunternehmers?

Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

Uns ist besonders wichtig, dass die Preise unserer Tätigkeit für unsere Mandanten von Beginn an transparent sind.

Erfahren Sie hier mehr über unsere Prinzipien.

Aus diesem Grund handelt es sich bei den Preisen der Gründung einer GmbH & Co. KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), OHG, GbR, Einzelfirma oder Auffanggesellschaft um Pauschalpreise, die auch bei einem Mehr an Arbeitsaufwand oder steigender Komplexität Ihrer Gründung gleich bleiben.

Damit unsere Preise für Sie von Anfang an kalkulierbar bleiben, richten sie sich nach

  • der anvisierten Gesellschaftsform Ihres Unternehmens,
  • der in Anspruch genommenen Dienstleistung (die Dienstleistungen unterscheiden sich im Umfang) und
  • erst ab dem 4. Gesellschafter nach der Gesellschafterzahl.

Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Preise und Dienstleistungen. Außerdem können Sie den Kostenrechner zur Berechnung des Honorars nutzen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:58:382017-02-15 18:39:24Welche Kosten entstehen bei einer anwaltlichen Gründung?

Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH?

23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH?

Ja, die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH besteht.

Entscheiden Sie sich als Gründer für die Rechtsform der GmbH, brauchen Sie für die Gründung keine weiteren Gesellschafter. Trotzdem können Sie die Vorzüge einer haftungsbeschränkenden Gesellschaft genießen, die eine private Haftung grundsätzlich ausschließt.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:55:562017-02-15 15:18:27Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-GmbH?

Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Rechtsform der GmbH?

23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Rechtsform der GmbH?

In Deutschland genießt die GmbH einen sehr guten Ruf und hat sich über Jahrzehnte im Geschäftsverkehr bewährt. Sie ist der absolute Klassiker unter den Gesellschaftsformen und erfreut sich in Gründerkreisen aufgrund ihrer zahlreichen Vorteile einer sehr großen Beliebtheit.

Die Vorteile auf einen Blick

Der große Vorteil der GmbH besteht in dem Ausschluss der persönlichen Haftung. Ihr Privatvermögen bleibt durch die beschränkte Haftung der Gesellschaft in aller Regel außer Gefahr. Die Gesellschaft kommt grundsätzlich alleine für die Verbindlichkeiten auf.

Als absoluter Klassiker unter den Gesellschaftsformen verfügt die GmbH im Geschäftsverkehr über eine sehr gute Reputation. Trotz der Haftungsbeschränkung wird durch das hohe Stammkapital von 25.000 € eine hohe Bonität im Geschäftsverkehr vermutet.

Die GmbH zeichnet sich durch eine eigene Rechtspersönlichkeit aus. Sie tritt im Geschäfts- und Rechtsverkehr selbstständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit der GmbH wird primär die Privatsphäre der Gesellschafter geschützt, da die Namen nicht nach außen hin auftreten werden. Lediglich der Gesellschaftsname und der Name des Geschäftsführers tritt im Geschäftsverkehr nach außen hin auf.

Die GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen. Als GmbH-Gesellschafter müssen Sie somit nicht auch die Aufgaben eines Geschäftsführers übernehmen. Die Gefahr Ihrer persönlichen Haftung kann auf diese Weise minimiert werden.

Denkbar ist auch die Konstellation der Ein-Mann-GmbH. Sie können die Gründung einer GmbH auch alleine vornehmen und brauchen keine weiteren Gesellschafter. Dennoch kommen Sie in den Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform.

Ein weiterer Vorteil besteht in der steuerlichen Behandlung einer GmbH. Anders als beispielsweise die GbR ist die GmbH eine Kapitalgesellschaft. Als solche unterliegt sie der Körperschaftssteuer in Höhe von derzeit 15 %. Im Vergleich zur Einkommensteuer mit Spitzensätzen von 45 % ist das ein großer Unterschied. Durch die steuerlichen Ersparnisse können Gewinne in der Gesellschaft verbleiben und angespart werden.

Durch die Bildung von stillen Reserven können weitere Steuerersparnisse erzielt werden. Stille Reserven sind Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als der Zeitwert. Ihr Unternehmen profitiert dann von den Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten bei der Bilanzaufstellung. Ebenso kommen Ihrer GmbH Preisentwicklungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände zugute.

Sollten Sie die Veräußerung Ihrer GmbH in Erwägung ziehen, besteht ein weiterer Vorteil in der unkomplizierten Vornahme des Verkaufs. Zum Unternehmensverkauf reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten. Es müssen nicht alle Vermögensbestandteile einzeln an den Käufer übertragen werden.

Die Nachteile im Überblick

Einer der größten Nachteile in der Gründung einer GmbH besteht in den Formalitäten.

Im Gründungsprozess entsteht ein erheblicher Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf. Es bedarf bei der Gründung der Ausarbeitung eines Businessplans und eines individuellen Gesellschaftsvertrags sowie der Eintragung in das Handelsregister.

Ein weiterer Nachteil kann in dem Erfordernis der Buchführung gesehen werden, auf die Sie ein besonderes Augenmerk legen sollten. Die Buchführungspflicht trifft ausnahmslos jede GmbH.

Nach § 41 GmbHG ist der Geschäftsführer für die Buchführung und Bilanzaufstellung zuständig. Im Ergebnis treffen den Geschäftsführer hinsichtlich der Buchführungspflicht folgende Aufgaben:

  • Die Dokumentierung jedes Geschäftsvorfalls im Rahmen der sog. „doppelten Buchführung“
  • Die doppelte Buchführung meint das Aufzeichnen jedes Geschäftsvorfalls auf zwei buchhalterischen Konten (Soll und Haben).
  • Die doppelte Buchführung erfordert eine genaue und zeitnahe Erfassung aller finanziellen Geschäftsvorfälle in Ihrer GmbH. Dazu gehören alle Einnahmen, Ausgaben, Auslagen, usw.
  • Die Erstellung der Handelsbilanz

Durch die Buchführungspflicht entsteht somit ein deutlicher Verwaltungsaufwand.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:54:412017-01-11 19:05:12Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Rechtsform der GmbH?

Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Gesellschaftsform der UG?

23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Gesellschaftsform der UG?

Die UG ist in Deutschland als „kleine Schwester“ der GmbH eingeführt worden. Sie ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH. Seit ihrer Einführung ist sie eine gut angenommene Alternative zur britischen Limited und mittlerweile sehr weit verbreitet.

Alles zum Thema UG Gründung

Aufgrund ihrer Vorteile erfreut sich die UG in Gründerkreisen einer großen Beliebtheit.

Inhalt dieser Seite:

  • Die Vorteile
  • Die Nachteile


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Die Vorteile auf einen Blick

Mit der Einführung der UG als „kleinere“ Variante der GmbH schuf der Gesetzgeber eine Gesellschaftsform mit ähnlichen Vorteilen für finanziell schwächere Gründer.

Der Hauptvorteil der Gründung einer UG ist das niedrige Mindeststammkapital von 1 €. Die Gründungskosten werden hierdurch sehr niedrig gehalten und finanzielle Hürden sind damit praktisch nicht vorhanden.

Trotz der geringen Einlage haben Sie die Wahl eine haftungsbeschränkende Gesellschaftsform mit einer Einlage unterhalb der 25.000 / 12.500 € Grenze der GmbH zu gründen. Ein weiterer großer Vorteil der UG liegt im Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung (§§ 13, 5a GmbHG).

Die UG zeichnet sich durch ihre eigene Rechtspersönlichkeit aus. Sie tritt im Geschäftsverkehr selbstständig auf. Geschäfte werden nicht in Ihrem Namen, sondern im Namen der Gesellschaft abgeschlossen. Durch die eigene Rechtspersönlichkeit der UG wird primär die Privatsphäre der Gesellschafter geschützt, da die Namen nicht nach außen hin auftreten werden. Lediglich der Gesellschaftsname und der Name des Geschäftsführers tritt im Geschäftsverkehr nach außen hin auf.

Als Gesellschafter Ihrer UG müssen Sie nicht auch die Aufgaben des Geschäftsführers übernehmen. Die UG bietet Ihnen ohne Weiteres die Möglichkeit einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen. Durch diese Vorgehensweise wird die Gefahr Ihrer persönlichen Haftung minimiert.

Entscheiden Sie sich für die Gründung einer UG brauchen Sie zudem keine weiteren Gesellschafter. Die Möglichkeit der Ein-Mann-UG ist möglich, wodurch Sie dennoch in den Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform kommen können.

Als Sonderform der GmbH bietet die UG ebenso Vorteile in der steuerlichen Behandlung. Sie unterliegt der Körperschaftssteuer, die im Moment lediglich 15 % beträgt. Im Vergleich zur Einkommensteuer mit Spitzensätzen von 45 % ist das ein großer Unterschied. Der Vorteil besteht darin, dass die Gewinne in der Gesellschaft verbleiben und angespart werden können.

Steuerersparnisse können auch durch die Bildung stiller Reserven erzielt werden. Stille Reserven sind Reserven, die nicht aus der Bilanz ersichtlich sind, etwa weil der Buchwert einer von Ihnen eingebrachten Immobilie geringer ist, als der Zeitwert. Ihr Unternehmen profitiert dann von den Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten bei der Bilanzaufstellung. Ebenso kommen Ihrem Unternehmen Preisentwicklungen hinsichtlich der Vermögensgegenstände zugute.

Vorteilhaft ist weiterhin die unkomplizierte Veräußerung einer UG. Entscheiden Sie sich zum Unternehmensverkauf, reicht es aus, wenn die Gesellschafter ihre Anteile an den Erwerber abtreten.


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Die Nachteile im Überblick

Die großen Nachteile der Gründung einer UG bestehen wie auch bei der GmbH in den Formalitäten der Gründung, die natürlich für einen Verwaltungsaufwand und Beratungsbedarf sorgen. Es bedarf bei der Gründung wie auch bei der GmbH-Gründung der Ausarbeitung eines Businessplans und eines individuellen Gesellschaftsvertrags sowie der Eintragung in das Handelsregister.

Hinsichtlich der Einlagenform besteht ein Nachteil darin, dass Sacheinlagen zur Erbringung des Stammkapitals bei der Gründung einer UG ausgeschlossen sind. Möglich ist lediglich die „klassische“ Bareinlage.

Zudem besteht bei der Gründung und Fortführung der UG die Pflicht einen Viertel des Jahresgewinns anzusparen, bis das Stammkapital einer GmbH von 25.000 € angespart ist. Diese Pflicht resultiert aus dem „Gedankengang“ des Gesetzgebers, der mit der Einführung der UG ihre spätere Verwandlung in eine „richtige“ GmbH im Blick hatte. Hierbei sollten Sie aber wissen, dass es zur Umwandlung der UG in eine GmbH bereits ausreicht 12.500 € anzusparen. Dies wurde durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 bestätigt, der damit die Benachteiligung der Gründer einer UG gegenüber denen einer GmbH, die ihr Unternehmen bereits mit einem nachgewiesenen Stammkapital von 12.500 € zum Handelsregister anmelden dürfen, aus der Welt schaffen wollte.

Ein weiterer Nachteil besteht in einem Trugschluss aus dem Hauptvorteil des geringen Stammkapitals von einem Euro. Auch wenn das Stammkapital der UG nur einen Euro beträgt, sollten Sie die Gründung lieber mit einem höheren Stammkapital vornehmen. Andernfalls besteht die Gefahr der Unterkapitalisierung, denn der Geschäftsführer einer UG ist verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, falls das Vermögen der Gesellschaft die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und er nicht darlegen kann, dass die Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren fortgeführt werden kann.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:52:492019-10-24 11:53:50Welche Vor- und Nachteile bietet mir die Gesellschaftsform der UG?

Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-UG?

23. Dezember 2016/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-UG?

Ja, Sie haben die Möglichkeit eine Ein-Mann-UG zu gründen.

Bei der Gesellschaftsform der UG (haftungsbeschränkt) können Sie ein Unternehmen alleine gründen ohne weitere Gesellschafter hinzuzuziehen. Dennoch kommen Sie in den Genuss einer Gesellschaftsform, die Ihr privates Vermögen grundsätzlich schützt.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 16:51:202017-02-15 18:41:25Besteht die Möglichkeit der Gründung einer Ein-Mann-UG?

Businessplan

23. Dezember 2016/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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    Businessplan

    Bei einem Businessplan handelt es sich um ein schriftliches Dokument, mit dem Sie die Geschäftsmöglichkeit Ihres Unternehmens und die zur Umsetzung notwendigen Maßnahmen beschreiben.

    Im deutschen Sprachraum häufig als Geschäftsplan bekannt wird er benötigt sobald die Geschäftsidee konkret in ein Gründungsvorhaben umgesetzt werden soll.

    Orientierungspunkt für Existenzgründer

    Ein Businessplan ist für eine gut durchdachte Unternehmensgründung unabdingbar, denn er zeigt Ihnen auf, ob Ihr Konzept rentabel sein kann.

    Er unterstützt Sie als Existenzgründer eine Orientierung und Struktur für Ihre Geschäftsidee zu finden. Er hilft Ihnen sich eine genaue Vorstellung über Ihr Vorhaben zu verschaffen. Anhand der einzeln ausgeführten Pläne und Bestandteile eines Businessplans können Sie das Gesamtvorhaben Ihrer Selbstständigkeit realistisch und umfänglich einschätzen.

    Der Businessplan als Visitenkarte Ihres Unternehmens

    Neben der eigenen Orientierung ist der Businessplan in gewisser Weise als Visitenkarte Ihres Unternehmens anzusehen und hilft Ihnen es nach außen hin zu vermarkten. Anhand des Businessplans können Banken, Investoren und Fördergeber die Tragfähigkeit Ihrer Unternehmung in Erfahrung bringen. Sie können gegenüber den Kapitalgebern zeigen wie gut Sie Ihr Unternehmen durchdacht haben.

    Anwendungsbereich auch bei bestehenden Unternehmen

    Businesspläne finden längst nicht mehr ausschließlich im Bereich der Unternehmensgründungen ihre Anwendung. Inzwischen wird der Businessplan oftmals von bestehenden Unternehmen zur strategischen und operativen Planung genutzt.

    Große Konzerne nutzen den Businessplan immer häufiger bei Produktionseinführungen, Expansionen in andere Märkte, Kooperationen, Fusionen, Investitionsentscheidungen, Börsengängen und auch für Kapitalerhöhungen.

    Businessplan bietet großen praktischen Nutzen

    Die Erweiterung des Anwendungsbereiches ist auf den praktischen Nutzen eines Businessplans zurückzuführen. Er zwingt zu einer systematischen Vorgehensweise, mittels der Risiko- und Erfolgsaussichten eingeschätzt und kontrolliert werden können. Der durch den Businessplan geschaffene Gesamtüberblick verhilft anhand von Analysen zu Themengebieten wie Absatzmärkten, Zielgruppen und Wettbewerb Geschäftskonzepte frühzeitig entsprechend zielgerecht zu steuern.

    Wichtige inhaltliche Punkte eines Businessplans

    Der Umfang als auch die inhaltlichen Bestandteile eines Businessplans hängen stark vom unternehmerischen Vorhaben im jeweiligen Einzelfall ab. Aufgrund der Individualität jedes Einzelfalls lässt sich eine pauschal geltende Aussage bezüglich des Umfangs und den genau aufgeführten Bestandteilen nicht treffen.

    In den letzten Jahren zeichnete sich allerdings verstärkt eine weitestgehend standardisierte Gliederung von Kapiteln und inhaltlichen Gesichtspunkten ab, die ein Businessplan zumindest enthalten sollte.  Beeinflusst durch Businessplan-Wettbewerbe und vor dem Hintergrund der Vergleichbarkeit mit anderen Businessplänen und einer strukturierten und analytischen Vorgehensweise wurde diese weitestgehend standardisierte Gliederung u.a. durch die Wünsche und Vorstellungen von Kapitalgebern ausgestaltet.

    Ein gut durchdachter Businessplan sollte zumindest folgende Gesichtspunkte beinhalten:

    • Die Executive Summary
    • Hierbei handelt es sich um eine prägnante und sachliche Zusammenfassung der wesentlichen Punkte Ihres Vorhabens.
    • Ihre Unternehmensidee
    • Beschreiben Sie Ihr Unternehmen
    • Zeigen Sie Ihre Unternehmensidee unter Berücksichtigung der Produkte / Dienstleistungen sowie deren Nutzen für die potenziellen Kunden.
    • Erörtern Sie die Branche und strategische Positionierung im Markt
    • Setzen Sie die anvisierten Unternehmensziele überzeugend in Position
    • Eine Beschreibung des Gründerteams
    • Heben Sie die Qualifikationen, Stärken und Schwächen der Management- und Gründungsmitglieder spezifisch auf Ihr Vorhaben hervor.
    • Die Unternehmensform
    • Gehen Sie auf die Rechtsform des Unternehmens und ggf. die Gesellschafter- und Geschäftsführersituation ein.
    • Berücksichtigen Sie die rechtlichen Voraussetzungen und weitere formale Aspekte
    • Berücksichtigen Sie Ihre Organisation mit dem Sitz und der Ausstattung als auch mit den Mitarbeitern in ihrer Anzahl und Qualifikation
    • Die Markt- und Wettbewerbsanalyse
    • Ziehen Sie detaillierte markt- und branchenspezifische Daten zur Einschätzung der Marktsituation in Relation zum vorhandenen Wettbewerb anhand der potenziellen Zielgruppe und den Bedürfnissen der Kunden heran.
    • Marketing- und Vertriebsplan
    • Formulieren Sie detailliert Ihre Markteintritts-, Vertriebs- und weitere Werbestrategien aus.
    • Ausführlicher Finanz- und Liquiditätsplan
    • Verdeutlichen und prognostizieren Sie die Finanzierung Ihres Vorhabens
    • a. Gewinn- und Verlustrechnung, Analysen bzgl. des Soll- und Ist-Zustandes, etc.
    • Analyse und Vorschau des Kapitalbedarfs und Planung der Finanzbeschaffung anhand von Kapitalbedarfs- und Investitionsplänen
    • Berücksichtigung und Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben innerhalb einer festgelegten Planungsperiode
    • Führen Sie Finanz- und Liquiditätskontrollen durch
    • Geben Sie eine Vorschau über die Rentabilität Ihres Vorhabens
    • Risikoeinschätzung und -bewertung sowie Erörterung von Alternativszenarien und Lösungsvorschlägen
    • Schätzen Sie die Chancen und Risiken u.a. anhand der Marktsituation in Relation zum vorhandenen Wettbewerb unter Berücksichtigung der potenziellen Zielgruppe und den Bedürfnissen der Kunden ein. Die möglichen Risiken sollten bewertet und mit Alternativszenarien und Lösungsvorschlägen abgerundet werden.
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-23 13:52:032021-08-10 10:06:36Businessplan

    Konsequenz bei Streit mit Mitgesellschaftern bei UG

    21. Dezember 2016/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage Steller

    Guten Tag,

    wir wollen eine UG gründen. Wir sind 2 Leute, Tischler und Handwerker, jeder wird seinen Bereich haben und wir mieten uns eine Werkstatt und bezahlen einen Helfer.

    Wir sie beschreiben wollen wir einen individuellen Gesellschaftsvertrag haben. Was passiert aber dann, wenn wir uns streiten und nicht mehr miteinander können? Wer kriegt die Einrichtung oder das Geld auf dem Konto und wer muß aufhören danach Herr Kraus?

    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen

    Wolfgang Martin

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2016-12-21 18:21:012016-12-21 18:21:01Konsequenz bei Streit mit Mitgesellschaftern bei UG

    Auslandsgründung: UG

    19. Dezember 2016/0 Kommentare/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Matthias Kiesche
    Weiterlesen
    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Matthias Kiesche https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Matthias Kiesche2016-12-19 19:38:092021-08-08 11:49:16Auslandsgründung: UG

    Gewinnausschüttung

    19. Dezember 2016/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
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      GmbH / UG Gewinnausschüttung: So wird die Entnahme einer GmbH oder UG besteuert

      Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, die den juristischen Personen des Zivilrechts zuzuordnen ist. Der Vorteil dieser Gesellschaft liegt auf der Hand: Grundsätzlich haften die Gründer nicht mit Ihrem Privatvermögen. Es wird eine Haftsumme bei Gründung (mindestens 25.000 Euro) eingezahlt und man ist als Gründer aus der Haftung raus. Steuerlich wird die GmbH anders behandelt als die Personengesellschaften oder Einzelunternehmer. Die GmbH unterliegt der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Diese Steuerarten spielen bei der Gewinnausschüttung eine gewichtige Rolle.

      Wie werden Gewinne einer GmbH / UG ermittelt?         

      Die Grundlage für die Besteuerung ergibt sich aus § 7 des Körperschaftsteuergesetzes. Hiernach ist das zu versteuernde Einkommen der GmbH der Körperschaftsteuer unterworfen. Das Einkommen lässt sich somit anhand der Einkunftsarten berechnen. Als Grundlage dient hierbei die Handelsbilanz, deren Bestandteil auch die Gewinn- und Verlustrechnung ist. Im ersten Schritt müssen Sie als Gründer den Gewinn ermitteln, den die GmbH versteuern muss. Die GmbH ist an das Steuersubjekt, dass diese Bilanzen ausweisen muss. Um den Gewinn zu mindern, darf die GmbH ihre Verluste aus den Vorjahren bis zu einer bestimmten Summe nachtragen. Dies kann zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen. Ein Verlust aus dem Vorjahr kann mit dem Gewinn des aktuellen Geschäftsjahres gegengerechnet werden. Dies wirkt sich im Ergebnis steuermindernd aus. In der Berechnung werden auch Gewinne und Verluste miteinbezogen, die noch nicht ein- oder ausgegangen sind. Hierbei handelt es sich in der Regel um offene Rechnungen, die noch nicht bezahlt worden sind. Der Gewinn der am Ende als Ergebnis für das Geschäftsjahr ausgewiesen wird, wird mit einem Steuersatz von 15 Prozent versteuert.

      Jahresabschluss einer GmbH / UG

      Wenn Sie sich für die Gründung einer GmbH entschieden haben, sollten Sie sich mit den steuerlichen Regelungen einer Kapitalgesellschaft vertraut machen. Die GmbH muss einen Jahresabschluss erstellen, der in Abhängigkeit von der Größe der GmbH 3 bis 6 Monate nach Jahresende fertig sein muss. In  diesem Jahresbericht sind neben der sogenannten Gewinn- und Verlustrechnung, eine Bilanz, ein Anlagenspiegel und ein Lagebericht beizufügen. Der Jahresbericht der GmbH wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er liefert den Kunden, Banken und Gläubigern wichtige Informationen über Ihre GmbH.

      Vergütung der Geschäftsführer einer GmbH / UG

      Die Geschäftsführer einer GmbH erhalten für Ihre Tätigkeit von der Gesellschaft eine Vergütung. Diese Vergütung wird in einem separaten Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft geregelt. Selbst der Geschäftsführer einer sogenannten Ein-Personen- GmbH, in der der Geschäftsführer auch der Alleingesellschafter ist, erhält eine Vergütung von der Gesellschaft für seine Tätigkeit. Die Versteuerung und Verrechnung des Gehalts erfolgt über eine persönliche Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers.

      Gewinnausschüttung einer GmbH / UG

      Von der Vergütung für die Tätigkeit ist die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter zu unterscheiden. Grundsätzlich haben die Gesellschafter einen Anspruch auf die Ausschüttung des Bilanzgewinns. Häufig werden die Gewinne in den ersten Jahren im Unternehmen belassen und für das Wachstum des Unternehmens verwendet (Thesaurierung). Wenn die Gesellschafter eine Gewinnausschüttung beschließen, dann werden diese Gewinne besteuert mit der sogenannten Abgeltungssteuer. Die Abgeltungssteuer liegt derzeit bei 25 %.

      Verdeckte Gewinnausschüttung einer GmbH / UG

      Häufig kommt es in der Praxis auch zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Diese erfolgen in der Regel ohne offiziellen Gesellschafterbeschluss. Eine solche verdeckte Gewinnausschüttung kann wissentlich oder sogar unwissentlich geschehen. Wenn beispielsweise der Geschäftsführer ein unangemessen hohes Gehalt bezieht oder ein zinsloses Darlehen von der Gesellschaft an einen Gesellschafter vergeben wird, kann bereits eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.

      Problematisch wird eine verdeckte Gewinnausschüttung dann, wenn das Finanzamt davon erfährt. Aus rechtlicher Sicht darf eine verdeckte Gewinnausschüttung den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern. Häufig werden solche verbotenen Gewinnausschüttungen bei einer Betriebsprüfung des Finanzamtes aufgedeckt. Dann kommt es zu einer Besteuerung der Gewinnausschüttung.

      Gewerbesteuer

      Die GmbH ist darüber hinaus verpflichtet Gewerbesteuer zu entrichten. Die Gewerbesteuer bestimmt sich nach dem Gewerbeertrag, der sich vom Gewinn ableitet und sich aus bestimmten Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt. Die Gewerbesteuer fällt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch aus.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2016-12-19 19:33:102020-11-30 14:34:27Gewinnausschüttung
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