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Archiv für die Kategorie: Gesellschaftsrecht

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht

Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer UG an?

25. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer UG (haftungsbeschränkt) an?

Während des Gründungprozesses einer UG (haftungsbeschränkt) entstehen Ihnen als Gründer folgende Kosten:


BeschreibungKosten (Nettobeträge)
GründungskostenRechtsformwahlberatung, Gründungsberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des Gründungsprozesses, Geschäftsführervertrag, andere Verträge, AbschlussberatungFestpreis: 190,- € (“Gründungspaket START-UP”), 300 € (“Rechtssicher”) oder 410 € (“Rechtssicher PLUS”)
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf StundenbasisDurchschnittlich zwischen 105,- € und 678,- €
HandelsregistereintragungRegelmäßig 150,- €
GewerbeanmeldungJe nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche AnmeldungKostenfrei

Gründung einer UG zum Festpreis

Unserer Tätigkeit als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich der Unternehmensgründung haben wir besonders wichtige Prinzipien zugrunde gelegt. In Bezug auf die Kosten, die Ihnen bei einer anwaltlichen Gründung begleitet durch unsere Kanzlei entstehen, ist uns das Prinzip der Preistransparenz besonders wichtig.

Vor dem Hintergrund der Preistransparenz handelt es sich bei unserem anwaltlichen Honorar für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) um Festpreise, die unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Einzelfalles sind.

Damit unsere Preise für Sie von Anfang an kalkulierbar bleiben, richten sie sich nach

  • der anvisierten Gesellschaftsform Ihres Unternehmens,
  • der in Anspruch genommenen Dienstleistung (die Dienstleistungen unterscheiden sich im Umfang nach dem von Ihnen gewählten Gründungspaket) und
  • erst ab dem 4. Gesellschafter nach der Gesellschafterzahl.

Erfahren Sie hier mehr über unser anwaltliches Honorar für die Gründung und den Umfang der verschiedenen Gründungspakete einer UG (haftungsbeschränkt). Zudem können Sie den Kostenrechner zur Berechnung des Festpreises nutzen.

Gründungskosten sind steuerlich absetzbar

Die von Ihnen aufgewendeten Kosten für die Gründung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) können als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden.

Erfahren Sie hier mehr über die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Gründungskosten.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-25 11:18:432021-08-10 10:31:01Welche Kosten fallen im Gründungsprozess einer UG an?

Besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung?

25. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung?

Ja, die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besteht.

Bevor der eigentliche Gründungsprozess Ihrer Selbstständigkeit beginnt, sollte der Weg in Ihre Gründungsberatung zunächst mit einer kostenfreien Erstberatung beginnen. Sie stellt die erste Phase Ihrer ausführlichen anwaltlichen Gründungsberatung dar.

Möglichkeit zur gemeinsamen Erörterung Ihrer Fragen

Mit dem Projekt der eigenen Selbstständigkeit gehen Ihnen als Gründer bereits mit den ersten Überlegungen zahlreiche Fragen einher.

In unserer alltäglichen Beratungspraxis ergeben sich u.a. Fragestellungen zu

  • der Umsetzung des Vorhabens,
  • den rechtlichen Aspekten,
  • der zukünftigen Rechtsform des Unternehmens,
  • dem Ablauf des Gründungsvorgangs,
  • dem Verwaltungsaufwand und den Formalitäten einer Gründung und
  • den steuerlichen Gesichtspunkten.

Die kostenfreie Erstberatung gibt Ihnen die Gelegenheit Ihre offenen Fragen mit einem gründungserfahrenen Anwalt gemeinsam zu besprechen.

Die Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen

Im Mittelpunkt der kostenfreien Erstberatung steht die Klärung der Frage nach der richtigen Rechtsform für Ihr Startup-Unternehmen. Hierbei werden besonders Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen als Gründer mit einbezogen.

Streben Sie beispielsweise eine Gesellschaftsform an, die Ihre persönliche Haftung unter der Bedingung einer kostengünstigen Gründung ausschließt? Dann könnte die UG (haftungsbeschränkt) als passende Rechtsform für Ihr Unternehmen in Betracht kommen. Spielt das einzubringende Stammkapital eher eine untergeordnete Rolle in Ihrem Vorhaben, könnte die GmbH, als haftungsbeschränkende Gesellschaftsform, passend sein. Vermuten Sie zu Beginn bereits ein umsatzstärkeres Vorhaben und möchten ggf. Investoren oder Mitglieder Ihrer Familie beteiligen, könnte die Gründung einer GmbH & Co. KG sinnvoll sein.

Abwägung Ihrer Interessen steht im Vordergrund

Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung werden Ihre Interessen gegeneinander abgewogen. Zudem lernen Sie bereits Ihren spezialisierten Rechtsanwalt für die Gründungsphase kennen. Im Gespräch werden Ihre Gründungsmöglichkeiten ausgiebig diskutiert. Nach einer erfolgreichen kostenfreien Erstberatung werden Sie zielsicher in eine ausführliche Gründungsberatung geleitet.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-25 10:56:482017-02-13 19:06:42Besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung?

Welche Vorteile bietet mir die anwaltliche Gründungsberatung?

25. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-25 10:42:462021-08-09 10:03:41Welche Vorteile bietet mir die anwaltliche Gründungsberatung?

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung – Wie bereite ich mich auf den Gründungsprozess vor?

23. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung – Wie bereite ich mich auf den Gründungsprozess vor?

Um spätere zeitliche und finanzielle Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie sich gut auf Ihr Gründungsvorhaben vorbereiten. Allerdings zeichnet sich jede Gründung durch eine besondere Einzigartigkeit aus. Es handelt sich nicht um einen Vorgang, der kleinschrittig und schematisch heruntergebrochen werden kann. Vielmehr gilt es den unterschiedlichen Details eines Gründungsvorhabens gerecht zu werden.

Dennoch gibt es vier Vorbereitungsschritte, die Sie unbedingt beachten sollten:

  1. Erstellung eines Businessplans
  2. Aufstellung der Finanzierung und Entwicklung von Marketingkonzepte
  3. Beschäftigen Sie sich mit den juristischen Grundfragen Ihrer Unternehmung
  4. Wahl des Unternehmensnamens

Schritt 1: Erstellung eines Businessplans

Der erste Schritt Ihrer Vorbereitung besteht in der Erstellung eines Businessplans. Hierbei handelt es sich um ein Schriftdokument, das Ihrem Gründungsvorhaben als solider Grundbaustein dient und somit unverzichtbar ist.

Mit dem Businessplan beschreiben Sie Ihre Geschäftsmöglichkeit und erläutern die Maßnahmen zu deren Umsetzung. Sie als Gründer gewinnen durch den Businessplan eine detaillierte Vorstellung über Ihr Vorhaben und können dieses vollumfänglich einschätzen. Des Weiteren dient der Businessplan als Visitenkarte Ihres Vorhabens, anhand derer sich Banken und Investoren ein Überblick über die Tragfähigkeit Ihres Unternehmens verschaffen können.

Lesen Sie hier mehr zu dem Thema des Businessplans und bringen Sie in Erfahrung welche inhaltlichen Punkte Ihr Businessplan umfassen sollte.

Schritt 2: Aufstellung der Finanzierung und Entwicklung von Marketingkonzepte

Der zweite Schritt besteht in der Festigung der Finanzierung und des Marketings Ihres Unternehmens.

Durch die verschiedenen Finanzierungsformen – z. B. Darlehen, Ersparnisse, Investoren oder Förderungen – sollten Sie sicherstellen, dass die Finanzierung Ihres Unternehmens feststeht.

Zudem ist es sehr wichtig bereits in Ihrer Vorbereitung eine ausgeklügelte Marketingstrategie zu entwickeln. Nur so können Sie nach Ihrer Unternehmensgründung Kunden akquirieren

Schritt 3: Beschäftigen Sie sich mit den juristischen Grundfragen Ihrer Unternehmung

Als Gründer haben Sie genaue Vorstellungen über Ihr Unternehmen. Damit Ihr Unternehmen nach Ihren Vorstellungen ausgeübt werden kann, sollten Sie sich Gedanken zu den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung machen.Dies können etwa Fragen zu

  • dem persönlichen Haftungsausschluss,
  • der passenden Unternehmensform,
  • dem Umgang mit Gewinnen und Verlusten,
  • den Stammeinlagen,
  • der Geschäftsführung,
  • den Gesellschaftern als auch
  • der Unternehmensnachfolge und -erbschaft sein.

Sammeln Sie die aufkommenden Fragen, damit Sie diese in der Gründungsberatung mit Ihrem spezialisierten Rechtsanwalt gemeinsam erörtern können.

Schritt 4: Wahl des Unternehmensnamens

Als vierter Schritt Ihrer Vorbereitung sollten Sie unmittelbar vor der Gründung einen Namen für Ihr Unternehmen auswählen.

Bei der Namenswahl sollten Sie darauf achten, dass der gewünschte Name nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird (§ 30 Abs. 1 HGB). Er muss sich durch ausreichend Unterscheidungskraft von anderen Namen (§ 18 Abs. 1 HGB) abheben und es gilt das Irreführungsverbot (§ 18 Abs. 2 HGB). Das bedeutet Ihre Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen.

Bei der Auswahl des richtigen Namens sollten Sie zudem

  • die zukünftige Kundenzielgruppe und
  • den zukünftigen Absatzmarkt

berücksichtigen. So kann ein englischsprachiger Name bei regional vertriebenen Produkten den Eindruck erwecken, dass die Kundenmentalität nicht richtig verstanden wird. Sobald Sie ausländische Absatzmärkte bedienen möchten, sollte der Unternehmensname in jeder Sprache leicht auszusprechen sein.

Der Gesetzgeber räumt Ihnen für die Namenswahl sehr viel Freiraum für Ihre Kreativität ein. So kann die Firma sich beispielsweise aus

  • Gesellschafternamen,
  • Branchenbezeichnungen,
  • Buchstabenkombinationen,
  • Phantasiebegriffen oder
  • Mischformen

unter ggf. Hinzuziehung eines Rechtsformzusatzes zusammensetzen.

Im Geschäftsverkehr führt dies zu vielerlei Möglichkeiten, wie zum Beispiel:

  • Müller & Knauf Anwaltskanzlei GbR
  • XYZ Papier GmbH
  • Maiers Apotheke OHG

Zu beachten sind grundsätzlich die Regeln zur Abgrenzung von Nicht-Kaufleuten und Kaufleuten.

Erfahren Sie hier mehr über zwei typische Fehler, die vielen Gründern während der Namensgebung unterlaufen und wie Sie diese Fehler vermeiden können.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-23 19:36:552017-02-13 20:42:53Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung - Wie bereite ich mich auf den Gründungsprozess vor?

Die 3 Phasen Ihrer Gründung – Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab?

23. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
  • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

Die 3 Phasen Ihrer Gründung – Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab?

Kein Gründungsvorgang gleicht dem anderen. Jede Gründung ist geprägt von individuellen Details, denen es gilt in einer ausführlichen Gründungsberatung gerecht zu werden. Zu diesem Zweck gliedert sie sich im Wesentlichen in diese 3 Phasen:

  1. Phase: Die kostenfreie Erstberatung
  1. Phase: Die Gründungsberatung
  1. Phase: Die Gründungsphase

1. Phase: Die kostenfreie Erstberatung

Als Unternehmensgründer begleiten Sie bereits mit den ersten Überlegungen zur Umsetzung Ihres Vorhabens zahlreiche Fragen. Fragen, die u.a. rechtlicher und allgemeiner Natur sein können. Häufig sind Themengebiete wie beispielsweise

  • der persönliche Ausschluss der Haftung,
  • die Wahl der richtigen Unternehmensform und
  • steuerliche Aspekte

Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung können bereits viele dieser Fragen gemeinsam erörtert und zielführend besprochen werden. Bereits in dieser ersten Phase werden die Feinheiten Ihrer Gründung berücksichtigt.

Die kostenfreie Erstberatung dient

  • zur Abwägung Ihrer Interessen als Gründer
  • Sie zielsicher in die 2. Phase zu geleiten

2. Phase: Die Gründungsberatung

Sobald die Weichen für Ihre Gründung durch eine kostenfreie Erstberatung gestellt sind und die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen gewählt wurde, kommt es zu einer ausführlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt. Die zweite Phase Ihrer Gründung – die sogenannte Gründungsberatung – verfolgt das Ziel Ihnen eine rechtssichere Gründung zu gewährleisten. Ihr spezialisierter Rechtsanwalt steht Ihnen hierzu über die gesamte Gründung zur Seite – von der kostenfreien Erstberatung bis hin zu einer abschließenden Beratung. Während der zweiten Phase erarbeitet Ihr Rechtsanwalt gemeinsam mit Ihnen einen detaillierten Gründungsplan, der zeit- und kostenintensive Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt verhindern wird. Auf Basis der ausführlichen Gründungsberatung erstellt Ihr Rechtsanwalt zudem ihren individuellen Gesellschaftsvertrag, der Ihren Wünschen und Vorstellungen nach angepasst wird.

3. Phase: Die Gründungsphase

Nach Abschluss der ersten beiden Phasen übernimmt unsere gründungsspezialisierte Kanzlei die dritte Phase – die Gründungsphase – für Sie vollständig und steht Ihnen über die gesamte Zeit unterstützend zur Seite. Sie können sich in dieser Phase einzig und allein auf Ihr Unternehmen fokussieren und werden von sämtlichen Formalitäten durch unsere Arbeit befreit.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-23 19:28:152017-02-15 14:57:36Die 3 Phasen Ihrer Gründung - Wie läuft die Gründung Schritt für Schritt ab?

Geschäftsführergehalt: Das sollten Sie als Geschäftsführer wissen

18. Januar 2017/4 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-18 14:38:302021-10-07 11:09:42Geschäftsführergehalt: Das sollten Sie als Geschäftsführer wissen

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung – Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer UG vor?

18. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung – Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) vor?

Keine Gründung gleicht einer anderen. Jede Gründung wie auch jede Vorbereitung auf eine solche ist durch eigene Besonderheiten geprägt. Es handelt sich nicht um standardisierte Abläufe, aus denen sich allgemeingültige Handlungsschemata ableiten lassen.

Dennoch sollten Sie die Gründung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) nicht vorschnell und unüberlegt angehen, da im Nachhinein zeit- und kostenaufwendige „Korrekturmaßnahmen“ entstehen können. Zur Vermeidung solcher Maßnahmen ist eine frühe und wohlbedachte eigene Vorbereitung als Gründer besonders wichtig. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen gerne 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung aufzeigen, die Sie unbedingt im Blick haben sollten.

Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung:

  1. Die Erstellung eines Businessplans
  2. Die Finanzierung sicherstellen und Marketingkonzepte aufstellen
  3. Mit den rechtlichen Grundfragen Ihrer Gründung auseinandersetzen
  4. Einen Namen für Ihr Unternehmen auswählen

In diesem Beitrag erhalten Sie tiefergehende Informationen zu den 4 Schritten Ihrer eigenen Vorbereitung.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-18 12:21:162017-02-22 17:11:52Die 4 Schritte Ihrer eigenen Vorbereitung - Wie bereite ich mich als Gründer auf die Gründung einer UG vor?

Der Aufsichtsrat – Ist die Bildung eines Aufsichtsrats zwingend?

16. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist die Bildung eines Aufsichtsrats zwingend?

Grundsätzlich ist die Bildung eines Aufsichtsrats bei der UG nicht zwingend. Nur in bestimmten Fällen sieht der Gesetzgeber die Bildung des Aufsichtsrats als zwingend an.

Der Aufsichtsrat ist ein Organ, das als Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften auftreten kann. Neben diversen Prüfungs- und Berichtspflichten besteht seine Hauptaufgabe in der Überwachung der Geschäftsführung.

Kleinere UGs sind von der Bildung eines Aufsichtsrats befreit

Bei einer UG von kleiner oder mittlerer Größe ist die Bildung eines Aufsichtsrats nicht zwingend vorzunehmen. Manchmal entscheiden sich die Gesellschafter dennoch für seine Einrichtung. In der Praxis stellt dies aber oftmals eine Ausnahme dar.

Aufsichtsrat zwingend bei UGs (haftungsbeschränkt) mit mehr als 500 Mitarbeitern

In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz die Bildung eines Aufsichtsrats jedoch zwingend vor. Diese Pflicht trifft größere UGs, die mehr als 500 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-16 16:53:162017-03-01 19:20:36Der Aufsichtsrat - Ist die Bildung eines Aufsichtsrats zwingend?

Die Gesellschafterversammlung – Wozu dient die Gesellschafterversammlung?

16. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Wozu dient die Gesellschafterversammlung?

Ein sehr wichtiges Organ der UG (haftungsbeschränkt) ist die Gesellschafterversammlung. Sie stellt die Gesamtheit der Gesellschafter dar und wird regelmäßig durch diese gebildet.
Sie dient

  • der Willensbildung der Gesellschaft,
  • der Überwachung und Überprüfung der Geschäftsführung sowie
  • der Erfüllung ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben.

Die Willensbildung erfolgt durch Beschlussfassung

Die Willensbildung erfolgt grundsätzlich durch Beschlüsse, die in der Gesellschafterversammlung durch die Gesellschafter gefasst werden. Nach § 47 Abs. 1 GmbHG erfolgt die Beschlussfassung in aller Regel nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Jeder Gesellschafter kann durch die Ausübung seines Stimmrechts Einfluss auf die Entscheidungen der UG nehmen. Die Anzahl der Stimmen der Gesellschafter orientiert sich an den jeweiligen Geschäftsanteilen des einzelnen. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt dem Gesellschafter eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbHG).

In der Beschlussfassung entscheidet normalerweise die einfache Mehrheit. Etwas anderes gilt, wenn der Gesellschaftsvertrag durch seine Regelungen etwas anderes bestimmt. Manchmal entscheiden sich die Gesellschafter dafür, Beschlüsse nur bei Einstimmigkeit aufzustellen. Für

  • Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
  • die Umwandlung oder
  • die Auflösung der Gesellschaft

bedarf es allerdings einer ¾ Mehrheit.

Die Gesellschafterversammlung überwacht und überprüft die Geschäftsführung

Die Gesellschafterversammlung dient insbesondere der Überwachung und Überprüfung der Geschäftsführung, die als ausführendes Organ, die Willensbildung der Gesellschaft ausführt und nach außen trägt. Hierzu werden in der Gesellschafterversammlung entsprechende Maßregeln bestimmt.

Hier können Sie mehr über die Bestimmungen und Entscheidungen der Gesellschafterversammlung erfahren.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-16 16:49:002017-02-22 17:23:55Die Gesellschafterversammlung - Wozu dient die Gesellschafterversammlung?

Wie hafte ich als Gesellschafter einer UG?

16. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Wie hafte ich als Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt)?

Mit der UG (haftungsbeschränkt) wählen Sie eine haftungsbeschränkende Gesellschaftsform (§§ 13, 5a GmbHG). Die Gesellschafter können sich somit grundsätzlich einer persönlichen Haftung entziehen und ihr privates Vermögen schützen.

Achtung Ausnahmekonstellationen: Durchgriffshaftung möglich

Dennoch gibt es einige Konstellationen, in denen es an das private Vermögen der Gesellschafter gehen kann. Bekannt als die sog. „Durchgriffshaftung“, kommt eine persönliche Haftung der Gesellschafter insbesondere in folgenden Konstellationen in Betracht:

  • Vermögens- und Sphärenvermischung
  • Rechtsform- oder Institutsmissbrauch
  • Existenzvernichtender Eingriff

1. Vermögens- und Sphärenvermischung

Ein typischer Fall der Durchgriffshaftung besteht in der Konstellation der Vermögens- und Sphärenvermischung. Von einer solchen wird gesprochen, wenn ein Vermögensgegenstand nicht abschließend dem Vermögen der UG (haftungsbeschränkt) oder dem Gesellschafter zugeteilt werden kann.

Die Ursachen für eine Vermögens- und Sphärenvermischung können vielseitig sein. Insbesondere kann diese Konstellation bei verworrener Buchführung und unübersichtlicher Belegverwaltung auftreten.

Eine Vermögens- und Sphärenvermischung kann aber auch vorliegen, wenn der Gesellschafter in den betrieblichen Räumen der UG (haftungsbeschränkt) wohnhaft ist und privates Eigentum untergebracht hat. Dies kommt überwiegend bei kleineren Gesellschaften vor.

2. Rechtsform- oder Institutsmissbrauch

Der zweite Fall einer Durchgriffshaftung besteht in der Konstellation eines Rechtsform- oder Institutsmissbrauchs. Ein solcher Missbrauch liegt vor, wenn der Gesellschafter seine Haftungsfreiheit bewusst instrumentalisiert, sodass diese sich nachteilig auf die Gläubiger auswirkt. In der Praxis tritt diese Konstellation häufig bei Gesellschafter auf, die als Strohmänner die Gesellschaft nur als Scheingrund vorschieben.

3. Existenzvernichtender Eingriff

Ein weiterer Fall der Durchgriffshaftung besteht in der Konstellation eines existenzvernichtenden Eingriffs. Ein solcher liegt vor, wenn der Gesellschafter durch bewusst negative Beeinflussung (z.B. risikoträchtige Geschäfte oder üppige Geldentnahmen) die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft hervorruft.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-16 13:11:322017-02-28 18:35:01Wie hafte ich als Gesellschafter einer UG?
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  1. Anwaltliche Gründungsberatung - individueller Gründungplan
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  3. Gründung Ihrer Firma und Abschlussberatung
Unsere Prinzipien
  1. Kostenfreie Erstberatung – wir überprüfen Ihr Gründungsvorhaben kostenfrei 
  2. Schnell & einfach – wir kümmern uns um Ihre Gründung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft
  3. Rechtssicher – Ihre Satzung nur nach anwaltlicher Beratung. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG)
  4. Preistransparenz – Ihre Firmengründung zum Festpreis
  5. Spezialisierung – wir betreuen Sie nur in unseren Kerngebieten – dafür zu einem  verhältnismäßig geringen Festhonorar
  6. Langfristigkeit – unser Ziel ist Ihre langfristige Betreuung auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts

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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

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