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Archiv für die Kategorie: Gesellschaftsrecht

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht

Welche Organe hat eine UG (haftungsbeschränkt)?

11. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Welche Organe hat eine UG (haftungsbeschränkt)?

Die UG (haftungsbeschränkt) hat als juristische Person selbstständig ihre Rechte und Pflichten. Jedoch kann sie als solche nicht ohne weiteres eigenständig am Rechtsverkehr teilnehmen. Sie braucht Organe, die ihr eine eigene Handlungsfähigkeit verleihen.

Die UG (haftungsbeschränkt) verfügt grundsätzlich über die drei folgenden Organe:

  • Den Geschäftsführer
  • Die Gesellschafterversammlung
  • einen Aufsichtsrat oder Beirat

Während die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung zwei notwendige Organe der UG (haftungsbeschränkt) darstellen, ist die Bildung eines Aufsichtsrats oder Beirats eher als Ausnahme anzusehen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Organen und den Gesellschaftern einer UG (haftungsbeschränkt).

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-11 19:21:562017-02-28 19:02:57Welche Organe hat eine UG (haftungsbeschränkt)?

Wie wird die UG (haftungsbeschränkt) besteuert?

11. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Wie wird die UG besteuert?

Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie unter gewissen Voraussetzungen der Kapitalertragsteuer.

1. Körperschaftsteuer

Gemäß § 1 Abs. 1 KStG ist die UG als Kapitalgesellschaft unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer ist eine Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen. Sie beläuft sich auf 15 % des zu versteuernden Einkommens. Darüberhinaus werden von diesem Steuerbetrag 5,5 % als sog. Solidaritätszuschlag erhoben.  Insgesamt ergibt sich somit ein einheitlicher Steueranteil von 15,825 %.

2. Gewerbesteuer

Betreiben Sie eine UG wird diese aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig als Gewerbebetrieb steuerlich erfasst. Somit unterliegt die Gesellschaft grundsätzlich der Gewerbesteuer, die bundesweit eine der wesentlichen Einnahmequellen der Gemeinden darstellt. Die Gewerbesteuer ist abhängig vom lokalen Gewerbesteuerhebesatz und beläuft sich auf etwa 15 %. Sie wird auf den Ertrag der Gesellschaft erhoben.

3. Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Erhebung der Einkommen- und der Körperschaftsteuer, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zu entrichten ist. Bei ihr ist danach zu differenzieren, ob Sie eine Gewinnausschüttung vornehmen oder nicht.

  • Gewinnausschüttung wird vorgenommen: Möchten Sie nach einem gewinnbringenden Geschäftsjahr die Gewinne der Gesellschaft an die Gesellschafter ausschütten, werden diese Gewinnausschüttungen mit der Kapitalertragsteuer besteuert.
  • Gewinnausschüttung unterbleibt: Verbleiben die Gewinne Ihrer UG (haftungsbeschränkt) im Unternehmen, entsteht keine zusätzliche Belastung durch die Kapitalertragsteuer.

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 %. Der endgültige Steuersatz beträgt 26,5 %, weil hier ebenfalls der Solidaritätszuschlag zusätzlich erhoben wird.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-11 19:11:312017-02-28 19:17:07Wie wird die UG (haftungsbeschränkt) besteuert?

Welche Nachteile hat die UG?

11. Januar 2017/0 Kommentare/von Dr. V. Ghendler
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Nachteile der UG Gründung

Die folgenden Nachteile treffen Sie als Gründer, wenn Sie sich für die Gründung einer UG entscheiden. Für eine Auflistung der Vorteile klicken Sie hier.

Formaler Aufwand

Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft besteht der größte Nachteil in den damit einhergehenden Formalitäten.

Von der Ausarbeitung eines ausführlichen Gründungsplans über die Ausarbeitung eines individuellen Gesellschaftsvertrags bis hin zur Eintragung in das Handelsregister müssen alle Punkte vor dem Hintergrund einer rechtlich sicheren Gründung besondere Berücksichtigung finden.

In der Praxis führt dieser Nachteil zu besonderem Verwaltungs- und Beratungsbedarf.

Buchführung

Auch nach der Gründung nimmt der Verwaltungsaufwand nicht ab. Die UG ist als Kapitalgesellschaft zur Buchführung und Aufstellung von Bilanzen verpflichtet. Die Wahrnehmung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung trifft den Geschäftsführer des Unternehmens (§ 41 GmbHG).

Ausschluss von Sacheinlagen

Ein Nachteil der UG gegenüber der GmbH besteht darin, dass Sacheinlagen zur Erbringung des Stammkapitals bei der UG-Gründung ausgeschlossen sind.

Das Stammkapital darf lediglich über die „klassischen“ Bareinlagen erbracht werden.

Ansparpflicht

Sobald Sie Ihre UG gegründet haben und fortführen, trifft diese die Pflicht einen Viertel des Jahresgewinns als Rücklage einzusparen. Diese Pflicht besteht solange bis das Stammkapital einer GmbH in Höhe von 25.000 € eingespart worden ist.

Mit der Ansparpflicht festigte der Gesetzgeber den Gedanken, den er zur Einführung der UG ursprünglich hatte, die UG zeitnah in eine „richtige“ GmbH umzuwandeln.

Gefahr der Unterkapitalisierung

Ein wesentlicher Nachteil der UG besteht in einem Trugschluss aus dem Hauptvorteil des geringen Stammkapitals von 1 €. Denn: In der Praxis besteht die Gefahr der Unterkapitalisierung!

Rein rechnerisch kann bereits der Kauf zweier Standardbriefmarken zu einem Preis von 70 Cent pro Stück zu einer Überschuldungssituation des Unternehmens führen, soweit keine Vermögenserhöhung stattfindet. Liegt diese sog. „rechnerische Überschuldung“ vor und kann keine positive Fortführungsprognose über den Bestand der Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren getroffen werden, trifft den Geschäftsführer eine Insolvenzantragspflicht.

Lesen Sie hier unter dem Punkt „Stammkapital UG: Wie viel Stammkapital sollte eine UG haben“ mehr zu dem Thema der Unterkapitalisierung und wie Sie vorbeugende Maßnahmen treffen können.

Imagenachteil gegenüber der GmbH

Die GmbH wird gegenüber der UG als eine etabliertere Gesellschaftsform angesehen.

Steueraufwendige Beteiligung für Investoren

Falls Sie Investoren oder Familienmitglieder als Gesellschafter an der UG beteiligen wollen, ohne ihnen die gesamte oder einen Teil der Geschäftsführung überlassen zu wollen, würden diese nicht über ein Geschäftsführergehalt steuerlich vorteilhaft am Unternehmenserfolg beteiligt werden könnten. Die Gewinne müssten jeweils mit der Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kapitalertragssteuer besteuert werden. Die Steuerlast würde insgesamt deutlich über der Einkommenssteuer liegen, die beim UG-Geschäftsführergehalt anfällt.

Gesellschafterwechsel nur nach notarieller UG-Satzungsänderung

Falls sich die Gesellschafter einer UG ändern, wird der Gesellschaftsvertrag beim Notar um den neuen Gesellschafter ergänzt.

Gefährdung mehrerer Geschäftszweige einer UG bei Krise eines einzelnen Geschäftszweigs

Betreibt eine UG dauerhaft mehrere verschiedene Geschäftszweige, besteht die Gefahr, dass ein finanziell angeschlagener Geschäftszweig die gesamte UG in Insolvenzgefahr bringt. Seine Verluste werden den übrigen Zweigen der UG zugerechnet. Dem Inhaber kann ein „Totalverlust“ drohen.

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GmbH / UG Geschäftsführer als freier Mitarbeiter möglich?

10. Januar 2017/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage Steller

Hallo Herr RA Kraus,

wie Sie sicher wissen, muss ein UG/GmbH Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge berappen, wenn er nicht selbst die Firma gegründet hat. Kann man es umgehen, wenn er sich als freier Mitarbeiter beschäftigen lässt? Geht das überhaupt?

Die besten Grüße

Ein Geschäftsführer

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-01-10 18:14:072017-01-10 18:14:07GmbH / UG Geschäftsführer als freier Mitarbeiter möglich?

Muss ich meine UG beim Finanzamt steuerlich anmelden?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Muss ich meine UG beim Finanzamt steuerlich anmelden?

Ja, Sie müssen Ihre UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt steuerlich anmelden, damit diese voll funktionsfähig ihren Betrieb aufnehmen kann.

Automatische steuerliche Anmeldung durch Gewerbeanmeldung

Sobald Sie Ihr Unternehmen durch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt anmelden, erfolgt die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt von Amts wegen – sprich automatisch.

Steuerliche Anmeldung selbst vornehmen

Wir empfehlen stets unseren Mandanten sich so früh wie möglich um eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt zu kümmern. Sie selbst haben für die steuerliche Anmeldung mittels des sogenannten Steuerfragebogens einen Monat Zeit (§ 137 AO).

Lesen Sie hier mehr zum Thema Steuerfragebogen und erfahren Sie anhand der vorhandenen Checkliste wie Sie vorgehen müssen und welche Unterlagen einzureichen sind.

Sobald Sie die steuerliche Anmeldung Ihrer UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt vorgenommen haben, erhalten Sie eine Steuernummer.

Beachten Sie: In der Praxis kann es mehrere Wochen dauern bis eine Steuernummer vom Finanzamt vergeben wird.

Betrieb erst mit Steuernummer voll funktionsfähig

Ohne die zugeteilte Steuernummer können Sie zwar den Betrieb Ihres Unternehmens aufnehmen, voll funktionsfähig ist Ihre UG aber noch nicht. Ohne eine Steuernummer ergeben sich einige Nachteile für den tagtäglichen Betrieb des Unternehmens. Zum einen ist Ihre UG ohne Steuernummer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zum anderen ist sie nicht in der Lage Rechnungen an Kunden etc. auszustellen.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 19:53:222017-03-01 19:21:38Muss ich meine UG beim Finanzamt steuerlich anmelden?

Gewerbeanmeldung: Das sollten Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes beachten

9. Januar 2017/2 Kommentare/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 19:41:482021-10-07 10:55:12Gewerbeanmeldung: Das sollten Sie bei der Anmeldung eines Gewerbes beachten

Haftung des GmbH / UG Geschäftsführers für seine Unterlagen

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
Weiterlesen
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 17:49:412021-09-28 12:36:50Haftung des GmbH / UG Geschäftsführers für seine Unterlagen

Welche Vorteile hat die UG?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Welche Vorteile bietet mir die UG als Gründer?

Seit ihrer Einführung ist die UG (haftungsbeschränkt) insbesondere aufgrund ihrer Vorteile eine sehr gut angenommene Gesellschaftsform.

Diese Vorteile erwarten Sie mit der Gründung einer UG:

1. Vorteil: Geringes Stammkapital und geringe Kosten der Gründung

Die UG stellt für Ihr Gründungsvorhaben eine sehr günstige Alternative zu den üblichen Gesellschaftsformen dar.

Der bedeutsamste Vorteil liegt in dem geringen Stammkapital von nur 1 €, das zur Gründung völlig ausreichend ist. Im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen, wie etwa der GmbH mit einem erforderlichen Stammkapital von 25.000 € / 12.500 €, fallen die Kosten der Gründung einer UG durch das geringe Stammkapital wesentlich günstiger aus.

Entschließen Sie sich zur Gründung einer UG stehen Ihrem Vorhaben finanzielle Hindernisse grundsätzlich nicht entgegen. Aufgrund dieses Vorteils erfreut sich die UG in Existenzgründerkreisen einer besonders großen Popularität.

2. Vorteil: Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung

Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht in dem persönlichen Haftungsausschluss der Gesellschafter. Unabhängig von der geringen Stammeinlage ist Ihre persönliche Haftung grundsätzlich beschränkt (§§ 13, 5a GmbHG). Nur in Ausnahmefällen kann die Haftung auf das persönliche Vermögen der Gesellschafter durchgreifen. Abgesehen von diesen Ausnahmen, haften Sie als Gesellschafter nur mit Ihren Einlagen.

3. Vorteil: Eigene Rechtspersönlichkeit und juristische Person

Bei der UG handelt es sich um eine juristische Person mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Sie tritt im Rechts- und Geschäftsverkehr selbstständig im eigenen Namen auf und schließt eigenhändig Verträge. Die Namen der Gesellschafter werden in aller Regel nicht nach außen getragen.

4. Vorteil: Steuerersparnisse durch Körperschaftsteuer

Die UG unterliegt der Körperschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 KStG). Diese beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Im Vergleich zur Einkommensteuer mit Spitzensätzen von 45 % sorgt das zu deutlichen Steuerersparnissen.

Ein weitere Möglichkeit Steuern zu sparen besteht zudem in der Bildung von stillen Reserven. Erfahren Sie hier mehr zu dem Vorteil der Bildung von stillen Reserven und den weiteren Vorteilen einer UG (haftungsbeschränkt).

5. Vorteil: Freie Wahl des Geschäftsführers

Als Gesellschafter einer UG sind Sie nicht auch zur Übernahme der Aufgaben des Geschäftsführers verpflichtet. Sie haben mit der UG die Möglichkeit einen Fremdgeschäftsführer zu bestellen. Durch die „freie“ Wahl des Geschäftsführers, können Sie Ihre persönliche Haftungsgefahr weiter verringern.

6. Vorteil: Möglichkeit einer „Ein-Mann-UG“

Möchten Sie in den Genuss einer haftungsbeschränkenden Gesellschaftsform kommen ohne weitere Gesellschafter an Ihrem Unternehmen zu beteiligen, hält die Gesellschaftsform der UG die Möglichkeit der Gründung einer „Ein-Mann-UG“ für Sie bereit.

7. Vorteil: Einfache Veräußerungsmöglichkeit

Sollten Sie den Wunsch hegen Ihre UG wieder verkaufen zu wollen, besteht ein weiterer Vorteil in der leichten Vornahme einer Veräußerung. Hierzu reicht die Abtretung Ihrer UG-Anteile an den Erwerber des Unternehmens aus.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 17:39:422017-02-28 20:28:50Welche Vorteile hat die UG?

Ist meine persönliche Haftung bei der UG ausgeschlossen?

9. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Dr. V. Ghendler
  • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

Ist meine persönliche Haftung bei der UG (haftungsbeschränkt) ausgeschlossen?

Ja. Eines der wichtigsten Ziele der Gründung einer UG besteht in der kostengünstigen Beschränkung Ihrer persönlichen Haftung.

Wie auch bei der GmbH handelt es sich bei der UG um eine Gesellschaftsform, die Ihre persönliche Haftung grundsätzlich ausschließt. Der große Vorteil gegenüber der GmbH besteht darin, dass das Erfordernis der Einbringung von einer Stammeinlage in Höhe von 25.000 € / 12.500 € entfällt. Zur Gründung einer UG genügt bereits eine Einlage von 1 €.

Alles zum Thema UG Gründung

Trotz der geringen Einlage von 1 € ist Ihre persönliche Haftung bei der UG – genau wie bei der GmbH – beschränkt (§§ 13, 5a GmbHG). Als Gesellschafter einer UG haften Sie also in aller Regel nur mit dem, was Sie in die Gesellschaft an Einlagen eingebracht haben.

Die Kombination der Haftungsbeschränkung trotz des geringen Stammkapitals stellt sich für viele Startup-Unternehmen als immenser Vorteil dar und ist ausschlaggebend für die Wahl der UG.

Grundsätzlich haftet die Gesellschaft für Verbindlichkeiten

Die UG ist eine juristische Person (§§ 13, 5a GmbHG) und zeichnet sich durch eine eigene Rechtspersönlichkeit aus. Sie tritt im Rechtsverkehr selbstständig auf und schließt eigenhändig Verträge ab. Als haftungsbeschränkende Gesellschaft haftet die UG grundsätzlich mit ihrem eigenen Vermögen für ihre Verbindlichkeiten.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-09 16:18:432017-01-16 14:40:06Ist meine persönliche Haftung bei der UG ausgeschlossen?

Produktion und Import von Konsumgütern – Gründung einer GmbH & Co KG oder GmbH?

9. Januar 2017/1 Kommentar/in GmbH & Co. KG Gründung /von Frage Steller

Hallo!

Ich habe bereits seit einiger Zeit ein Gewerbe und vertreibe relativ erfolgreich B2C-Güter in Deutschland und den Beneluxländern. Dazu zwei Fragen:

1. Kann man überhaupt eine GmbH & Co. KG alleine gründen?

2. Wenn ja, würden Sie mir diese “Rechtsform” empfehlen oder eine einfache GmbH?

MfG Lindau

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-01-09 15:29:592017-01-10 21:07:24Produktion und Import von Konsumgütern - Gründung einer GmbH & Co KG oder GmbH?
Seite 90 von 103«‹8889909192›»
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,  GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).

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