Gehalt vs. Privatentnahmen

Guten Tag. Ich arbeite seit einigen Jahren als Einzelunternehmer. Nun möchte ich eine Gesellschaft für diesen Betrieb gründen, um im Fall der Fälle nicht mit meinem Privatvermögen zu haften. Da sich meine Einnahmen meist aus mehrmonatigen Projekten ergeben sind die Zahlungseingänge zur Zeit jedoch zu unregelmäßig um daraus ein fixes Geschäftsführergehalt kalkulieren zu können (zumindest keines, von dem ich leben möchte).

Nun meine Frage: Kann ich mir als Einzelunternehmer in einer UG & Co KG ein Geschäftsführergehalt von einem Euro zahlen und, je nach Zahlungseingängen, regelmäßig Privatentnahmen in unterschiedlicher Höhe tätigen wie ich es zur Zeit auch tue? Und ist es richtig, dass eine UG (haftungsbeschränkt) diese Möglichkeit der Privatentnahmen nicht ermöglicht? Wenn sich der Gewinn in einer „normalen“ UG auch flexibel ausschütten ließe, bräuchte ich für meine Situation eigentlich kein solch kompliziertes Konstrukt wie die UG & Co KG. Vielen Dank für Ihre Antwort und diese informative Seite.

löschen meine UG

hallo, auf Krankheit gründe, möchte so schnell wie möglich meine UG löschen.
wie gehen ich den am bestens vor?
Mit freundlichen Grüßen
Frau Morello

Meine 1975 gegründete 1 Mann GmbH wurde im Februar 2007 wegen Vermögenslosigkeit aus dem HRG gelöscht.

Durch extreme unverschuldete Forderungsausfälle von über 2,5 Mio €, durch Auftraggeber, die in 2002 Insolvenz beantragt hatten, wie die PHILIPP HOLZMANN AG und Andere, konnte trotz meiner zinslosen Kredite die ich der GmbH in der Krisenzeit zur Verfügung gestellt habe, so auch anteilige Gehalts Rückzahlungen von 50 % für 1999 bis 2002, der Niedergang der GmbH nicht verhindert werden!
Die von mir ab 1997 bis zur Löschung im Februar 2007 und bis zur Auflösung 2010, an die GmbH zur Verfügung gestellten zinslosen Kredite & Gehalts Rückzahlungen belaufen sich auf ca. 450.000,- €
Außerdem bin ich für eine Bürgschaft in Höhe von 360.000,- € von einer Bank in Haftung
genommen worden. Hierzu habe ich nachstehende Fragen:
1. nach der Löschung der GmbH aus dem HRG wegen Vermögenslosigkeit, wurde mir vom Finanzgericht Düsseldorf erklärt, dass die mir entstandenen Verluste, in meinen Ekst. Erkl. anteilig rücktragfähig & fortlaufend vortragend mit anderen Einkünften verrechnet werden können bis die Verluste verbraucht sind. Ist die Abschreibung der Verluste in dem VAZ vorzunehmen in dem von mir an die GmbH ein Kredit vergeben wurde und danach auch ein bestandskräftiger Ekst. Bescheid wieder geöffnet werden muss, oder können die Verluste erst ab der Löschung der GmbH in 2007 anteilig auf 2006 rückgetragen und von 2007 fortlaufend vorgetragen werden?
2. Nach der Löschung der GmbH aus dem HRG, exestiert die GmbH noch weiter und besteht nach dem Steuerrecht die Möglichkeit, dass die GmbH in eine GbR oder Personeng. umgewandelt wird und der bestehende Verlustvortrag der GmbH in Höhe von ca. 325.000,- € in die GbR übertragen wird?
Da ich mit dem zuständigen FA Solingen, erhebliche Probleme habe und mein Steuerberater mit den anstehenden Themen überfordert ist, wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn ich von Ihnen eine Unterstützung erhalte. Danke!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Dieter Funke

Forderungen (Gewerbesteuer) nach Ablauf des Sperrjahres

Nach der Sperrfist von einem Jahr; ist man dann noch als ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter verpflichtet diese zu entrichten?
Die UG würde wegen Vermögenslosigkeit liquidiert.
Oder muss man die UG insolvent melden.

Löschung einer GmbH & Co. KG und einer GmbH

Guten Tag,
wir sind 3 Gesellschafter, die eine “Familien-GmbH” zur Verwaltung von Grundstücken gegründet haben. Diese Grundstücke bestehen nicht mehr. Es liegt aber Gesellschaftsvermögen vor (Bankvermögen, vermietete Wohnung). Aus Altersgründen wollen alle 3 Gesellschafter die 2 Firmen auflösen/löschen. Was wäre die geschickteste und richtige Lösung. Ich habe Ihre Seite so verstanden, dass eine Löschung ohne Sperrjahr bei Vermögen nicht geht; obwohl erklärtes Ziel aller 3 Gesellschafter ist, die Gesellschaften aufzulösen.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüssen
Katja Volz
Volz GmbH
-Geschäftsführerin-

Forderungen der Gesellschaft an geschäftsführenden Gesellschafter (1 Gf Gesellschafter)

Sehr geehrte Damen und Herren,

besteht überhaupt eine Möglichkeit meine UG zur Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk bzw. die UG zur Löschung wegen Vermögenslosigkeit (ohne Sperrfrist) durchzuführen, wenn Forderungen der Gesellschaft an den geschäftsführenden Gesellschafter (einziger Gesellschafter) in Form eines Gesellschafterdarlehens bestehen (5-stelliger Betrag)?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Nachricht.

Herzliche Grüße aus Köln,

C.V.

GmbH Gründung

Ich möchte Definitiv genau wissen was Kostet eine GmbH Heut zu Tage.

Früher hat diese 25000,00 DM Gekostet.

GmbH i.L. mit noch offener Erfüllung von behördlichen Anordnungen

Guten Tag,

zunächst erst mal ein sehr spannender Beitrag.

Ich habe eine Frage bezüglich der Löschung der GmbH i.L. gemäß § 74 GmbHG.

Die GmbH hat vor der i.L. eine behördliche Anordnung erhalten, welche sie zu erfüllen hat. Es handelt sich dabei um eine Sicherung und Rekultivierung einer Deponie. Kurz danach wird die GmbH i.L.

In den ersten zwei (von fünf) Schichten können Gewinne erzielt werden. Jedoch verursachen die anderen 3 Schichten Kosten. Nun ist es so, dass die Gewinne nicht ausreichen und die GmbH i.L. kein Vermögen mehr hat um die 3 Schichten komplett zu erfüllen. Kann die Löschung der GmbH i.L. nun erfolgen, obwohl die Verbindlichkeit noch nicht komplett erfüllt ist? Laut Baumbach/Hueck I GmbHG § 74 Rn. 16 I IV. Folgen der Löschung der Gesellschaft) stehen nicht erfüllte Verbindlichkeiten der Beendigung grundsätzlich nicht entgegen.

Ist dies hier auch der Fall?
Über eine Antwort, wäre ich Ihnen sehr dankbar.