Pflegeentlastungsbetrag

Die Kosten der notwendigen Pflege einer pflegebedürftigen Person stellen aufgrund ihrer Höhe nicht selten eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Um hier Entlastung zu schaffen, stehen dem betroffenen Pflegebedürftigen unterschiedliche Pflegeleistungen zu. Dazu zählen etwa Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die abhängig vom Pflegegrad unterschiedlich hoch ausfallen. Eine weitere finanzielle Pflegeleistung stellt der sogenannte Entlastungsbetrag dar, den Pflegebedürftige unabhängig von ihrem Pflegegrad in gleicher Höhe erhalten.

Kombinationsleistung in der Pflege (Kombinationspflege)

Bei Eintreten einer Pflegebedürftigkeit sehen sich Betroffene (sowohl die pflegebedürftige Person selbst als auch die möglicherweise die Pflege übernehmenden Angehörigen) mit vielen Fragen und Entscheidungen konfrontiert. Neben der Frage, wie die mitunter aufwendige Pflege finanziert werden soll, muss auch geklärt werden, welche Art der Pflege (das heißt, welches Pflegemodell) in Frage kommt. Grundsätzlich kann die Pflege sowohl in häuslicher Umgebung als auch stationär in einer Pflegeeinrichtung stattfinden. Abhängig von der Pflegesituation einschließlich des Umfanges der Pflegebedürftigkeit hat der Betroffene in verschiedener Hinsicht einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeleistungen der Pflegeversicherung.

Gleichstellung mit Schwerbehinderten

Aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung stehen behinderte Menschen im Alltag vor großen Hürden und Herausforderungen, um ihr alltägliches Leben zu meistern. Besonders schwerbehinderte Menschen mit einem Behindertengrad ab 50 sind dabei in ihrer Selbstständigkeit und Alltagsgestaltung erheblich eingeschränkt. Aber auch weniger schwer behinderte Menschen erfahren Nachteile. Der Gesetzgeber schafft hier in allen Lebensbereichen Ausgleiche, um Behinderten ein möglichst “normales” Leben, das heißt auch mit einer gesicherten Lebensgrundlage, also einem sicheren Arbeitsplatz, zu ermöglichen.