Gründung einer GmbH für Devisenhandel

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der neuen Steuerverordnung für Online Devisen-Händler ab 2021 ist es für mich als Online-Forex-Trader leider sehr schwierig, noch mit Gewinne das Jahr abzuschließen, da zum Jahresgewinn nur noch 10000€ Verlust gegengerechnet werden kann. Diese Regelung betrifft aber nur Privatanleger, weshalb ich die Gründung einer GmbH in Erwägung ziehe.
Folgende Fragen hätte ich:

1. Ist in meinem Fall die Gründung einer GmbH überhaupt sinnvoll? Oder wäre eine OHG oder UG die bessere Wahl?

2. Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer GmbH und wie hoch sind die laufenden Kosten?

3. Kann ich nach der Gründung einer GmbH noch als Angestellter in einer anderen Firma weiterhin Arbeiten?

Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen.

Freundliche Grüße

Sebastian Kästner

Inkasso; Angebot Vergleichszahlung

Guten Tag,
in einer Inkasso-Angelegenheit (Postbank/Accredis/RA Schönberger) habe ich einen Vollstreckungsbescheid erhalten, gegen den ich mit einer ausführlichen Begründung vollumfänglich Einspruch eingelegt habe. Daraufhin hat mit RA Schönberger im Namen der Gläubigerin Accredis ein Vergleichsangebot “zum Ausgleich aller wechselseitigen Ansprüche aus dieser Forderungsangelegenheit” iHv 200 Euro zugesandt.

Mit in dem Brief war ein unkommentierter Vordruck, den ich vermutlich unterschreiben und an das Amtsgericht senden soll (ein anderes als das den Vollstreckungsbescheid ausstellende), mit dem ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zurücknehme.

Ich schätze, das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens hängt stark von dem entscheidenden Gericht ab und möchte die Angelegenheit aus Zeitmangel so schnell wie möglich erledigen. Ich habe mich bereits seit über einem Jahr mit Accredis “herumgeschlagen” und auch wenn es mich ärgert, habe ich mich dazu entschieden, den Vergleichsbetrag zu bezahlen. Jetzt frage ich mich, ob die Angelegenheit damit wirklich erledigt ist, auch wenn ich meinen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid natürlich nicht zurück nehme. Dadurch würde das Verfahren ja wieder aufleben, richtig? Meine Fragen sind folgende:

1. Kann ich mir sicher sein, dass mit Zahlung des Vergleichsbetrags der Vorgang erledigt ist?
2. Was soll das mit dem Vordruck, den ich an das Amtsgericht senden soll? Ist das nur ein Täuschungsmanöver, um doch noch einen Titel gegen mich zu erwirken, sogar trotz Zahlung der Vergleichssumme? In dem Schreiben wird der Ausgleich der Forderung nicht an die Rücknahme des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbescheid geknüpft. Könnte RA Schönberger dies nachträglich tun?

Vielen Dank und freundliche Grüße
“Thomas Mustermann”

Pfändungsbetrag auch bei Übergangsgeld

Ich beziehe nun Übergangsgeld von der Rentenversicherung für eine berufliche REHA.
Das ausgezahlte Geld beträgt in der Höhe mehr als die Freibetragsgrenze.
Ist also auch diese Art von Einkommen Pfändungsberechtigt oder ist es unantastbar?

Kredit bei der Hausbank, Fahrzeug Barkauf

Hallo,

Ich habe mir 2017 einen Seat Leon gekauft. Der Kaufpreis wurde über eine Umschuldung des alten Fahrzeuges finanziert und dem Autohaus bar gezahlt.
Ist denn bei einem Ratenkredit überhaupt möglich den Widerruf einzureichen?
Die Klausel §492 Absatz 2 BGB steht auch in diesem Vertrag. Finanzierungsbetrag waren rund 22000€
Reschutz ist vorhanden

Lg

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen

Ich habe 2015 einen Immobilienkredit abgeschlossen, der mit einem 10-Jahresfestzins ausgestattet ist. Kann ich diesen Vertrag widerrufen und zu einem aktuell deutlich günstigeren Zinssatz abschließen wegen einer fehlerhaften Widerrufsklausel?

Widerufjoker +vorab Berechnung der Autofinanzierung

Finde den Ablauf der Berechnung ( Kredit Auto) nicht korrekt dann Wiederruf joker einsetzen!! hw Mfg

Aussonderungsrecht

Hallo,

ich würde gerne ab Oktober Ihre Dienste in Anspruch nehmen.
Bezüglich dessen habe ich eine Frage: Ich habe 2-3 Verträge (Ratenzahlungen) zu Gegenständen, die ein Aussonderungsrecht haben, also das Sie Eigentum des Besitzers sind bis alles abbezahlt.
Wie schaut es da aus, wenn man in die Inso geht und die Gegenstände gar nicht mehr im Besitz ist? Drohen Konsequenzen?

strafrechtlich relevante Forderung eines Gläubigers anerkannt – Treuhänder haftbar?

…eine weitere Frage hätte ich. Dieser Treuhänder hat die Forderungen einer Bank ungeprüft in die Insolvenztabelle anerkannt. Er versäumte dabei eine Restschuldversicherung für diesen Kredit zu Insolvenzbeginn zu kündigen, wie er es bei einer anderen Versicherung aber tat. MIR gegenüber hat er erst vier Jahre nach dem Beginn der Insolvenz eine Tabelle auf Anforderung übersandt, in der ich diesen Fehler bemerken konnte und sofort reagierte. Also auch diesen Fehler des Treuhänders versuchte ich wieder zu bereinigen, was mir aber nicht gelang. Dabei stellte ich fest, dass die ursprünglichen Forderungen der Bank sittenwidrig überhöht waren (bis zu 553% über den vergleichbaren Kosten) und daher strafrechtlich relevant waren. Strafanzeige (wegen Wucher und Betrug) wurde aufgrund der mittlerweile eingetretenen Verjährung nicht mehr verfolgt. Hätte der Treuhänder frühzeitig gehandelt, wäre es bereits zu Beginn der Insolvenz klar geworden und der Taterlös der Bank aus einer Straftat nicht als Insolvenzkosten anerkannt werden dürfen (zumindest hätte ich dagegen Einspruch einlegen können, was mir verwehrt blieb, da der Treuhänder nicht zeitgerecht handelte). Ist der Treuhänder hier haftbar zu machen, da er seine Pflichten versäumt hat und mir dadurch ein Schaden entstanden ist? Scheinbar hatte ich viel Pech mit diesem Treuhänder. Ohnehin musste ich nur deshalb Insolvenz anmelden, da meine Frau während der Scheidung alle gemeinsamen Kosten von sich wies und ich als Beamter ein gefundenes Fressen der Banken war. Erst später musste meine Exfrau aufgrund der gerichtlichen Verfügung ihre Schulden mittragen. Wäre das alles früher passiert, hätte ich nie Insolvenz anmelden müssen.

überzahlte Beträge an die Gläubiger

Nach dem Ende der Insolvenzzeit (auch der Wohlverhaltensperiode nach sechs Jahren) und Erteilung der Restschuldbefreiung kommen jetzt Gläubiger auf mich zu und erklären mir, dass Ihnen ZUVIEL gezahlt wurde – also mehr als 100 % der Forderungen zurückgezahlt wurden. Genau auf diesen Umstand hatte ich den Treuhänder VORAB hingewiesen (Forderungsrücknahmen der Gläubiger ggü. dem Treuhänder, nachdem ich falsch angemeldete Forderungen in der Vergangenheit entlarven konnte). Muss ich diese überzahlten Beträge an den Treuhänder zurückzahlen, die er aufgrund seines Unvermögens einer ordnungsgemäßen Abrechnung falsch ausgekehrt hat? Muss er nicht dafür haften? Immerhin hat er mächtig Geld verdient an meiner Insolvenz. Ich habe etwa 92 % durchschnittlich an die Gläubiger zurückgezahlt – ohne die Treuhänderkosten etc. wären es über 100 % gewesen! Gibt es da eine Schadenshaftpflicht des Treuhänders? Bin ich wirklich verpflichtet, dieses von ihm zuviel gezahlte Geld zurückzuzahlen, obwohl ich ihn vorher darauf aufmerksam machte und er es trotzdem falsch gemacht hat?

Aufhebungsverrag mit Auslaufphase in der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zu stellen. Mein Bruder ist seit 14 Jahren in einem Unternehmen und soll nun einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen. Es besteht die Möglichkeit, für 14 Monate bei der üblichen Gehaltszahlung freigestellt zu werden, anstatt eine Abfindung anzunehmen. Er bräuchte die Zeit auch für eine berufliche Neuorientierung. Darf der Treuhänder dem widersprechen? Darf mein Bruder so einen Aufhebungsvertrag mit 14 monatiger Freistellung in der Wohlverhaltensphase (noch knapp 3 Jahre) unterzeichnen?
Beste Grüße
LS