Kein Platz in Kindergarte

Hallo,
Unsere Tochter ist am 26.09.2016 geboren,
Den Antrag haben wir am 19.12.2016 gestellt.Seit dem kein Platz in Kindergarten.
Können Sie uns weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Arjola Oka
Ervis Xhelo

Kein Platz in Kindergarte

Hallo,
Unsere Tochter ist am 26.09.2016 geboren,
Den Antrag haben wir am 19.12.2016 gestellt.Seit dem kein Platz in Kindergarten.
Können Sie uns weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüßen
Arjola Oka
Ervis Xhelo

Privatinsolvenz und nicht ehelichegemeinschafft und Schüler Bafög

Hallo,
Ich befinde mich kurz vor der Privatinsolvenz. ich gehe obwohl ich 2012 eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen habe wieder zur Schule um meinen Realschulabschluss zu absolvieren und eine Ausbildung als Heilerzieherin zu starten. Ich wohne bei meinem Freund in der Wohnung und stehe nicht im Mietvertrag. Noch gehe ich Teilzeit arbeiten werde aber bald Schüler Bafög beantrage. Beim Schuldnerberater wurde ich angewiesen die Einkünfte und Ausgaben meines Partners mit anzugeben. Ist dies wirklich notwendig? wir sind nicht verheiratet und dich hatte bisher gelesen das der Partner nicht belangt werden kann. Kann ich trotz Privatinsolvenz Bafög beziehen ohne das für meinen Partner Nachteile entstehen? Für mich ist es wichtig das mein Partner da fein raus ist da er nichts mit der Verschuldung zu tun hat.
Ich wäre dankbar für eine Antwort da mir bisher niemand helfen konnte

Mit freundlichen Grüßen Gwendolyn

2 Gesamtschuldner, 1 Gläubiger, Vergleich 1 Gläubiger

Sehr geehrtes RA Team,
ich benötige dringend eine Unterstützung, da ich unterschiedliche Aussagen zu meinem Rechtsfall habe.
Wurde in 2012 geschieden. Es gab Rest-Gesamtschulden nach den Inmobilienverkäufen von ca. 160.000 Eur incl. Kosten, Zinsen,aus der Ehezeit.
Die Rest-Schulden beruhen aus 2 Immobilien, welche in der Ehezeit verkauft wurden. Am 06.03.2013 hat mein Exmann über einen RA einen Gesamtschuldenvergleich über alle 3 Konten über einen RA beantragt. Dieser wurde von dem Gläubigern wie folgt angenommen.
Ich zitiere: Zur Abgeltung der Forderung, die per heute EUR 160.028,02 beträgt, zahlt Herr…
H…..eine Vergleichssumme in Höhe von EUR 117.000,00. Der Erledigungsvermerk von dem Inkassobüro wurde zum 30.07.2018 bestätigt. Mein Exmann rief mich an und sagte, jetzt sind wir endlich alles los. Leider nicht. Denn jetzt kommt das Inkassobüro zu mir und will von mir noch einmal aus einem der 3 Konten welche verglichen wurden noch einmal 14.401,92 EUR aus einer Hauptforderung zzgl. Zinsen und Kosten sind es seit 1996 20.497,52 EUR. Nach einem Telefonat mit dem Inkassobüro habe ich nebenbei heraus gehört, dass dies noch nicht alles sei. Denn die Kosten und Zinsen welche Sie meinen Exmann erlassen haben, wollen Sie auch noch einmal ca. 23.000 EUR. Dies habe ich allerdings noch nicht schriftlich. Daraufhin hat mir mein Exmann gesagt, dass es nicht sein kann, denn schließlich hat er den Vergleich bewusst über die Gesamtforderung angefordert, weil Er ja wusste, dass ich das eh nicht zurück zahlen kann. Daraufhin hat Er sich mit seinem RA in Berlin wieder in Verbindung gesetzt und es kam die Antwort. Herr…. das ist richtig, der Vergleich wurde nur mit Ihnen durchgeführt. Ganz klar, dass sich das Inkassobüro nun an den zweiten Gesamtschuldner erinnert, in diesem Fall an Ihre Exfrau.
Das war aber nicht der Plan von meinem Exmann,. Der Plan war, dass ich nach seinem Vergleich auch schuldenfrei bin. Nun kommt das Inkassobüro zu mir und will über eine Notarurkunde aus 1996 vollstrecken, wo wir uns beide der Zwangsvollstreckung unterwerfen mussten. In 2012 hatte ich das Amtsgericht angeschrieben, ob auf die Grundbücher noch Grundschulden für die Bank eingetragen wurden bzw. es eine Schuldenkartei gibt. Darauf habe ich die Antwort vom Amtsgericht bekommen, dass die Grundschuld für die 2 Grundbücher von der Bank in 2007 gelöscht wurden. Kann die Bank aus einer Urkunde aus 1996 bei mir noch vollstrecken, obwohl ein Vergleich von meinem Exmann für beide Immobilienkredite getätigt wurden ? Bzw. eine beglaubigte Kopie von der Notarurkunde mir auch nicht von dem Inkassobüro vorliegt, sondern nur eine Abtretungserklärung der Bank an das Inkassobüro. Bin verzweifelt, weil mir eine Frist bis zum 21.10.18 von dem Inkassobüro vorliegt.
Ich bedanke mich im Vorfeld für Ihre schnelle Rückantwort.

MfG
Angela Th.

Außergerichtliche Schuldenregulierung

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Rentner und habe Schulden in Höhe von 50.000 Euro bei 7 Gläubigern. Bislang habe ich noch keine Mahnschreiben etc. erhalten, da ich es immer noch geschafft habe, dir Raten zu bezahlen. Jedoch werde ich demnächst nicht mehr in der Lage sein die Raten zu bedienen, da ich sonst für den Lebensunterhalt für mich und meine Frau keine Geldmittel mehr auftreiben kann, da die Raten meine gesamte Rente auffrisst.. Hier eine Frage: Ist jetzt schon ratsam alle Ratenzahlungen einzustellen und die Rente auf ein neues Konto (ich habe noch zweites Girokonto) überweisen zu lassen? Ich danke Ihnen im Voraus für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K.Wagner

EU Insolvenz

Guten Tag,
Ich bin promovierter Wirtschaftswissenschaftler und das Insolvenzplanverfahren wäre daher mit ca. 60.000€ Ablösesumme wohl zu teuer. Daher würde ich gerne um ein Erstgespräch bezüglich möglicher EU Insolvenz bitten?
MfG David

Pfändung bestand bei Eröffnung,

2002 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Eine Bank ( bei dieser lag eine Pfändung und eine Abtretung meinerseits vor , diese Bank erhielt mtl. von der Insolvenz Anwältin Geld das bei mir gepfändet würde. Diese Bank gewährte mir damals einen Kredit und zur Absicherung musste ich eine Lebensversicherung abschließen. Von dieser Versicherung würde ich im nächsten Jahr eine vertragliche Summe ausgezahlt. Diese Bank möchte auf das Geld zugreifen mit der Begründung das damals eine Pfändung und eine Abtretung bestand . Meine Bitte an Sie ist nur die Erklärung ob diese Bank auf meine Lebensversicherung zugreifen kann .
Vielen Dank .
Mit freundlichen Grüßen
Marina Wende

Kitaplatz

Was soll ich machen wenn alle sagen “kein Kitaplatz bis 09.2020.”? Meine Tochter ist schon 2 Jahre alt und ich zahle eine Babysitter, weil ich arbeite muss.

Kitaplatz

Was soll ich machen wenn alle sagen “kein Kitaplatz bis 09.2020.”? Meine Tochter ist schon 2 Jahre alt und ich zahle eine Babysitter, weil ich arbeite muss.

Firmenräume anmieten vor GmbH -Anmeldung ?

Sehr geehrte Damen und Herren ,
ich habe vor nach 30-jähriger Erfahrung eine GmbH im Baunebengewerbe zu gründen .
Eine Ausübung der Tätigkeit an meiner Privatanschrift ist aus Platzgründen nicht möglich.
Ein entsprechender Kundenstamm ist bereits vorhanden , jedoch liegen deren Firmensitze teils 60km entfernt.
Sinnvoll ist also eine Anmietung von Büro- und Lagerflächen vor Ort.
Wie kann hier eine Anmietung erfolgen , obwohl der genaue Ort der Firmengründung noch nicht feststeht ?
Für ihre Tip`s vielen Dank in voraus.