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Archiv für die Kategorie: Gründungsberatung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / Gründungsberatung

Limited vs. UG vs. GmbH: Image haftungsbeschränkter Gesellschaften in Deutschland

11. August 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung, Unternehmensrecht /von Dr. V. Ghendler
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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2020/12/18-1.jpg 1280 1920 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-08-11 11:29:412021-09-21 09:22:54Limited vs. UG vs. GmbH: Image haftungsbeschränkter Gesellschaften in Deutschland

Förderung Ihrer Gründung

6. Juni 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2020/12/9-1.jpg 1280 1920 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-06-06 15:50:392021-10-07 12:06:25Förderung Ihrer Gründung

Unternehmensgegenstand

26. Mai 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Andre Kraus
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Unternehmensgegenstand

Bei der Gründung einer GmbH oder UG muss in der Satzung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG der Gegenstand des Unternehmens angegeben werden. Der in der Satzung zu nennende „Unternehmensgegenstand“ bezeichnet den Bereich und die Art der Betätigung der Gesellschaft, mittels derer dieser Gesellschaftszweck erreicht werden soll. Der Unternehmensgegenstand muss in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen werden (§ 10 Abs. 1 GmbHG).

Dieser Tätigkeitsbereich sollte möglichst konkret und individuell angegeben werden, damit die mit der Gesellschaft in Geschäftsbeziehungen Stehenden sich ein Bild von der Tätigkeit der Gesellschaft machen können.

Die Angabe des Unternehmensgegenstandes dient zwei Aufgaben:

  • Information von potentiellen Geschäftspartner über die Aktivitäten der GmbH / UG
  • Festlegung der Grenzen dessen, was die Geschäftsführung im Innenverhältnis darf (§ 37 GmbHG).

Der zulässige Handlungsbereich der Geschäftsführer soll damit begrenzt werden. Der Unternehmensgegenstand bildet die Grenze der Geschäftsführungsbefugnis des Geschäftsführers. Er ist damit im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, keine Geschäfte zu tätigen, die entweder außerhalb des Unternehmensgegenstandes liegen oder dazu führen, dass der Unternehmensgegenstand nicht mehr ausgefüllt werden kann.

Dennoch sollte der Unternehmensgegenstand von den Gründern nicht zu eng gewählt werden, da ansonsten Satzungsänderung während des laufenden Geschäftsbetriebes drohen. Ebenfalls sollte beachtet werden, dass eine Vielzahl von pauschalen Formulierungen, die nicht aussagekräftig genug sind, unzulässig sind.

Vom Gegenstand des Unternehmens ist der Geschäftszweck (§ 1 GmbHG) zu unterscheiden. Der Geschäftszweck muss, anderes als der Unternehmensgegenstand, nicht in der Satzung bei der Gründung angegeben werden. Nach § 1 GmbHG können GmbH / UG zur Verfolgung eines beliebigen Gesellschaftszwecks gegründet werden. Obwohl sie kraft Gesetzes Handelsgesellschaften sind, müssen sie nicht auf den Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes gerichtet sein. Der Geschäftszweck findet seine  Grenzen bei gesetzlichen Verboten gemäß § 134 BGB oder bei Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-05-26 15:53:162021-08-10 10:04:48Unternehmensgegenstand

Verschärfte Verlustdeckungshaftung

26. Mai 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Andre Kraus
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    Verschärfte Verlustdeckungshaftung

    Eine Verlustdeckungshaftung der Gesellschafter im Gründungsprozess kommt in Betracht, wenn die notarielle Beurkundung der Satzung vollzogen ist, die Eintragung der GmbH / UG hingegen scheitert. Auch ohne Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister wird für entstandene Verluste gehaftet. Die Verlustdeckungshaftung vor Eintragung ist eine anteilige und unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter. Dieses Haftungsregime sorgt dafür, dass zunächst die Vor-GmbH / Vor-UG in Anspruch genommen werden muss. Die Gesellschafter haften dann gegenüber der Vor-GmbH / Vor-UG im Innenverhältnis. Häufig wird dieser Anspruch erst durch einen Insolvenzverwalter (nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Vor-GmbH / Vor-UG) geltend gemacht bzw. bei Liquidation der Vor-GmbH / Vor-UG vom Geschäftsführer.

    Anteilige und unbeschränkte Außenhaftung

    Unter Umständen kann jedoch dieses Haftungsregime verschärft werden. Dann wandelt sich die anteilige und unbeschränkte Innenhaftung in eine anteilige und unbeschränkte Außenhaftung um. Gläubiger erhalten dann einen Anspruch direkt gegenüber den Gesellschaftern und können diesen selbst geltend machen. Diese verschärfte Verlustdeckungshaftung kommt für die folgenden Fallkonstellationen in Betracht:

    • Es gibt nur einen Gläubiger
    • Die Vor-GmbH / Vor-UG hat kein Vermögen (Vermögenslosigkeit)
    • Es handelt sich um eine Einmann-Vor-GmbH /Einmann-Vor-UG

    Gibt es nur einen Gläubiger, dann soll dieser nach der Rechtsprechung auch direkt gegen die Gesellschafter vorgehen können. Die Vor-GmbH / Vor-UG ist dann vermögenslos, wenn es keinen Geschäftsführer mehr gibt und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse nicht in Frage kommt. Bei einer Einmann-Vor-GmbH / Einmann-Vor-UG macht es ebenfalls wenig Sinn, die Gläubiger auf die Vorgesellschaft zu verweisen, da es nur einen Vermögensträger gibt.

    Haftung bei unechter Vor-GmbH / Vor-UG

    Es gibt auch Fälle, in denen die Eintragung ins Handelsregister nicht ernstlich bzw. nicht verfolgt wird. In den Fällen der unechten Vor-GmbH / Vor-UG gibt es sogar eine unbeschränkte und gesamtschuldnerische Außenhaftung. Rechtlich gesehen handelt es nämlich nicht um eine Vorgesellschaft, sondern um eine GbR bzw. OHG. Das Haftungsregime dieser Personengesellschaften ist weitaus strenger als bei einer GmbH i.G. / UG i.G. Insofern sollten Gründer aufpassen und die Bezeichnung GmbH i.G. / UG (haftungsbeschränkt) i.G. nur verwenden, wenn sie tatsächlich beim Notar die Satzung formrichtig unterschrieben haben.

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-05-26 15:42:292020-11-30 11:51:36Verschärfte Verlustdeckungshaftung

    Vinkulierung

    26. Mai 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Andre Kraus
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      Vinkulierung

      Die Gründer einer GmbH / UG haben häufig ein Interesse daran, dass ihnen nicht ein unbekannter Dritter oder ein sonstiger Fremder als Mitgesellschafter (gegen ihren Willen) aufgezwungen wird. In der Praxis ist daher häufig ein Schutz vor Überfremdung notwendig. Dieser Schutz kann über eine sog. Vinkulierungsklausel erreicht werden.

      Nach § 15 Abs. 5 GmbHG kann die Satzung die Abtretung des Geschäftsanteils an weitere Voraussetzungen knüpfen. Möglich sind insbesondere die Zustimmung der Gesellschafterversammlung, der Gesellschaft oder sogar einzelner Gesellschafter. Man nennt die Vereinbarung eines Zustimmungsvorbehalts für das Verfügungsgeschäft „Vinkulierung“. Der Begriff Vinkulierung kommt vom Wort „vinculus“ (Fessel). Klauseln über eine Vinkulierung sind in der Praxis vor allem in Familiengesellschaften weit verbreitet.

      In der Satzung sollte bei Vereinbarung einer Vinkulierungsklausel die konkreten Bedingungen für die Erteilung der Genehmigung angegeben werden. Fehlen also Angaben über die Bedingungen der Zustimmung, so wird die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der GmbH / UG getroffen werden.

      Auch nachträglich, also nach der Gründung, heißt während des Geschäftsbetriebs, kann eine Vinkulierungsklausel in die Satzung aufgenommen werden. Die nachträgliche Einfügung einer solchen Klausel schränkt die Rechte der Gesellschafter ein und bedarf daher der Zustimmung aller Gesellschafter einer GmbH / UG.

      In der Praxis ist es daher ratsam, sich bereits bei der Gründung mit einer eventuellen Trennung der Gesellschafter auseinander zusetzen. Eine nachträgliche Vereinbarung einer solchen Klausel bedarf der Zustimmung aller und ist häufig schwer in die Satzung hinein zu verhandeln.

      Foto von Grafik Vinkulierung Unternehmensrecht
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-05-26 15:16:022020-11-30 11:55:16Vinkulierung

      Haftung bei der Firmenfortführung nach § 25 HGB

      8. März 2017/0 Kommentare/in Auffanggesellschaft Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, Gründungsberatung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-08 18:38:102021-03-03 16:18:29Haftung bei der Firmenfortführung nach § 25 HGB

      Gewerbeanmeldung: Erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten

      20. Februar 2017/1 Kommentar/in Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-02-20 21:02:342021-10-07 10:16:40Gewerbeanmeldung: Erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Tätigkeiten

      Versicherungsmakler / Handelsvertreter – welche Rechtsform? GmbH oder UG?

      17. Februar 2017/1 Kommentar/in Gründungsberatung /von Frage Steller

      Wir planen, für eine Versicherungsmaklers- und Handelsvertreterfirma eine Gesellschaft zu gründen – 3 Partner, 2 davon Geschäftsführer. Was würden Sie eher empfehlen, eine GmbH oder eine UG?

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-02-17 12:54:202017-02-17 12:54:20Versicherungsmakler / Handelsvertreter - welche Rechtsform? GmbH oder UG?

      Besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung?

      25. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
      • Bild Abschnitt1 Errichtung der Gesellschaft GmbH

      Besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung?

      Ja, die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besteht.

      Bevor der eigentliche Gründungsprozess Ihrer Selbstständigkeit beginnt, sollte der Weg in Ihre Gründungsberatung zunächst mit einer kostenfreien Erstberatung beginnen. Sie stellt die erste Phase Ihrer ausführlichen anwaltlichen Gründungsberatung dar.

      Möglichkeit zur gemeinsamen Erörterung Ihrer Fragen

      Mit dem Projekt der eigenen Selbstständigkeit gehen Ihnen als Gründer bereits mit den ersten Überlegungen zahlreiche Fragen einher.

      In unserer alltäglichen Beratungspraxis ergeben sich u.a. Fragestellungen zu

      • der Umsetzung des Vorhabens,
      • den rechtlichen Aspekten,
      • der zukünftigen Rechtsform des Unternehmens,
      • dem Ablauf des Gründungsvorgangs,
      • dem Verwaltungsaufwand und den Formalitäten einer Gründung und
      • den steuerlichen Gesichtspunkten.

      Die kostenfreie Erstberatung gibt Ihnen die Gelegenheit Ihre offenen Fragen mit einem gründungserfahrenen Anwalt gemeinsam zu besprechen.

      Die Wahl der passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen

      Im Mittelpunkt der kostenfreien Erstberatung steht die Klärung der Frage nach der richtigen Rechtsform für Ihr Startup-Unternehmen. Hierbei werden besonders Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen als Gründer mit einbezogen.

      Streben Sie beispielsweise eine Gesellschaftsform an, die Ihre persönliche Haftung unter der Bedingung einer kostengünstigen Gründung ausschließt? Dann könnte die UG (haftungsbeschränkt) als passende Rechtsform für Ihr Unternehmen in Betracht kommen. Spielt das einzubringende Stammkapital eher eine untergeordnete Rolle in Ihrem Vorhaben, könnte die GmbH, als haftungsbeschränkende Gesellschaftsform, passend sein. Vermuten Sie zu Beginn bereits ein umsatzstärkeres Vorhaben und möchten ggf. Investoren oder Mitglieder Ihrer Familie beteiligen, könnte die Gründung einer GmbH & Co. KG sinnvoll sein.

      Abwägung Ihrer Interessen steht im Vordergrund

      Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung werden Ihre Interessen gegeneinander abgewogen. Zudem lernen Sie bereits Ihren spezialisierten Rechtsanwalt für die Gründungsphase kennen. Im Gespräch werden Ihre Gründungsmöglichkeiten ausgiebig diskutiert. Nach einer erfolgreichen kostenfreien Erstberatung werden Sie zielsicher in eine ausführliche Gründungsberatung geleitet.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-25 10:56:482017-02-13 19:06:42Besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Erstberatung?

      Welche Vorteile bietet mir die anwaltliche Gründungsberatung?

      25. Januar 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung /von Dr. V. Ghendler
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Dr. V. Ghendler https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Dr. V. Ghendler2017-01-25 10:42:462021-08-09 10:03:41Welche Vorteile bietet mir die anwaltliche Gründungsberatung?
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