Gmbh Löschung
/1 Kommentar/in GmbH Löschung /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
Welche Unterlagen benötigen Sie zur kostenfreien Prüfung oder Analyse der Ausgangssituation der GmbH ob es zu Löschung ohne sperrezeit passt.
Mit freundlichen Grüßen
Gründung Finanz-Holding
/1 Kommentar/in Holding /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Szenario:
1. Es wurde eine Dienstleistungsgesellschaft gegründet im Bereich Immobilien und Finanzen
2. Ich werde einer der beiden GF dieser Gesellschaft in Kürze
3. Ich gründe in der Folge eine Finanz Holding GmbH ohne operative Tätigkeit, die 50% der Anteile der Dienstleistungsgesellschaft erwirbt. In der Finanz Holding GmbH bin ich ebenfalls GF.
Hier nun meine Frage:
werden die Ausschüttungen aus der Dienstleistungsgesellschaft ebenfalls nur mit 5% getätigt, auch wenn die Finanz Holding nur 50% der Gesellschaft besitzt?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen U.
Verwendung Ansammlung Stammkapital UG
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerGuten Tag,
das angesammelte Stammkapital kann entsprechend dem Zweck der Gesellschaft eingesetzt werden.
Hierzu meine weitergehende Frage:
Und wenn der Satzungszweck eine VVG ist -> dann auch als Invest z.B in ein Depot?
Hintergrund ist, ich möchte eine UG Holdingstruktur/oder UG als VVG aufbauen die mein „Vermögen“ verwaltet. Die kümmert sich nur um mich und deshalb ist mir der potentielle Renomee-Vorteil einer GmbH im Grunde egal – jedoch wäre es ja nicht so schön, wenn die 25k nicht für mich arbeiten würden, ab einen gewissen Zeitpunkt.
Vielen Dank
Alexander O.
Die Ziele der UG-Gründung
/0 Kommentare/von RA Andre KrausUG gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Ziele der UG Gründung
Die Gründung einer UG gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Ihre persönliche Haftung ausschließende Gesellschaftsform zu wählen. Gleichzeitig erhalten Sie eine Gesellschaft mit einem guten Ruf. Die wichtigsten Ziele einer UG Gründung sind:
- Kostengünstige Gründung
- Ausschluss Ihrer persönlichen Haftung
- Rechtssicherer Gesellschaftsvertrag und Gründungsprozess
- Aufwandersparnis: Keine unnötigen Formalitäten
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Das sind die Ziele der UG-Gründung
Ziel1
Geringe Gründungskosten
Aufgrund des niedrigen Stammkapitals von nur 1,- € ist die Gründung einer UG gegenüber der GmbH mit einer notwendigen Stammeinlage von 12.500,- € bzw. 25.000,- € bedeutend günstiger.
Ziel2
Keine private Haftung
Das wirtschaftliche Risiko der Gründer wird verringert. Grundsätzlich haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen.
Ziel2
Ziel3
Rechtssicherheit
Ihre Gründung erfolgt nach einer ausführlichen anwaltlichen Rechtsberatung. Der Gesellschaftsvertrag wird von unserem erfahrenen Anwalt auf Ihre Bedürfnisse angepasst.
Ziel4
Kaum Formalitäten
Wir befreien Sie von den Formalitäten des Gründungsprozesses. Sie können sich vollständig auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Ziel4
UG Gründung mit Rechtsanwalt
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Offene Fragen? – Einfach anrufen:
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Ziel 1: Kostengünstige Gründung
Als Gründer profitieren Sie von den enorm günstigeren Kosten der UG-Gründung. Zur Gründung einer GmbH ist eine Stammeinlage von 25.000,- € oder 12.500,- € bei hälftiger Einzahlung notwendig. Für die Gründung einer UG hingegen müssen Sie nur ein Stammkapital von 1,- € aufweisen, um die Gesellschaft eintragen lassen zu können. Wir empfehlen dennoch eine Gründung mit mindestens 200-300,- € Stammkapital. So können Sie sichergehen, dass Sie nicht bereits bei der ersten Rechnung in die Insolvenz gehen müssen, sondern sind von beginn an mit Ihrer UG liquide. Natürlich können Sie auch ein höheres Stammkapital aufbringen, dies richtet sich ganz nach Ihren Wünschen.
Die Vorteile der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
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Ziel 2: Beschränkung der persönlichen Haftung
Die UG bietet Ihnen als Kapitalgesellschaft den Vorteil der privaten Enthaftung. Als Gesellschafter der UG haften Sie nicht mit Ihrem Vermögen für Schulden, sondern nur die Gesellschaft. Dies unterscheidet sich enorm von der Haftung als e.K. oder GbR, wo etwaige Haftungsfälle direkt auf Ihr Privatvermögen durchgreifen. Als Gründer liegt der Vorteil auf der Hand: Sie können das von Ihnen eingegangene unternehmerische Risiko genauestens abschätzen. Nur das in die Gesellschaft eingezahlte Vermögen unterliegt der Gefahr der Insolvenz.
Etwas anderes Gilt nur wenn Sie eine Privatbürgschaft eingehen oder sich als Geschäftsführer strafbar machen.
Ziel 3: Rechtssichere Gründung vom Anwalt
Um den Haftungsausschluss vollständig zu erreichen und keine Fehler bei den Gründungsunterlagen einzugehen bedarf es einer rechtssicheren Gründung. Dazu wird der gesamte Gründungsprozess vom Anwalt übernommen – von der Gründungsberatung, über die Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis hin zu Handelsregistereintragung. So wird sichergestellt, dass rechtliche Fehler vermieden werden, die Sie später viel Zeit und Aufwand kosten können. Wir helfen Ihnen bei der Gründung – zum Festpreis.
Ziel 4: Kaum Formalitäten
Eine Gründung mit unserer Hilfe entbindet Sie von nahezu allen Formalitäten des Gründungsprozesses. Unser in Gründungsfragen erfahrenes Kanzleiteam steht Ihnen dabei während des gesamten Gründungsprozesses zur Verfügung. Wir übernehmen die Erstellung der Unterlagen, die Organisation des Notartermins und die nötigen abfragen – Sie konzentrieren sich ganz auf Ihr Geschäft.
Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Die Ziele der UG-Gründung”? Wir beantworten sie hier kostenlos!
Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
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UG Gründung
/3 Kommentare/in Gründung /von Frage StellerHallo,
da eine UG nicht zwangsläufig in eine GmbH gewandelt werden muss, kann ich das “angesammelte” Stammkapital entsprechend des Geschäftszweckes verwenden?
Sprich die möglichen €25.000 für den Zweck der Gesellschaft verwenden?
Vielen Dank
Scapaflow
UG beenden: Bundesweit vom Anwalt
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