IT GmbH als Sachgründung?
/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage StellerSehr geehrter Herr Kraus,
zusammen mit einem Partner wollen wir eine GmbH für unser IT Unternehmen gründen. Ich habe ein Auto, das ich bereits jetzt für mein eigenes Beratungsunternehmen nutze. Lohnt sich dann eine Sachgründung, bei der ich das Auto als Sacheinlage in die GmbH einbringe?
Erfüllen Sie diese 4 Pflichten für den Betrieb einer Webseite?
/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, Gründungsberatung, Unternehmensrecht /von Dr. V. GhendlerUG oder GmbH für Amazon Onlineshop UND Websitendesign oder Holding und 2 Töchter?
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerHallo Herr Kraus,
ich programmiere “hauptberuflich” Webseiten bzw. lasse sie Herstellen und vertreibe sie. Daneben betreibe ich eigene Onlineshops und verkaufe vor allem auf Amazon und eBay, aber auch auf einer eigenen Webseite. Ich überlege, für mein Gewerbe eine UG oder GmbH zu registrieren.
Jetzt habe ich mich etwas zu Holdingstrukturen erkundigt. Lohnt es sich für mich, eine Mutter / Holding UG zu gründen. Sie gründet für den Onlineshop Zweig eine UG und für den Webseitenzweig eine GmbH als Tochter. Onlineshopkunden sind nämlich vor allem Customer, deshalb passt eine UG. Meine Webseitenkunden sind eher Unternehmer, deshalb besser eine GmbH gründen.
Was können Sie mir für eine Struktur raten?
GmbH mit 12500 gründen bei 30000 Stammeinlage?
/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage StellerHallo, ich werde eine GmbH mit 30.000 Euro Stammeinlage gründen. Kann ich sie mit 12.500 Euro ins Handelsregister eintragen lassen oder muss es die Hälfte sein, also 15.000 Euro. MfG
GmbH für Optiker ohne Meister als Gesellschafter möglich?
/1 Kommentar/in GmbH Gründung /von Frage StellerHallo Herr Kraus, ich habe vor, einen Optikerbetrieb zu übernehmen. Dabei habe ich keinen Meisterbrief. Ist es dennoch möglich, eine Optiker GmbH zu gründen, wenn ich einen Meister als Geschäftsführer der GmbH einstelle?
Einzelfirma in UG umwandeln
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
ich habe schon seit einiger Zeit ein Gewerbe als IT-Berater angemeldet, jetzt werde ich angehalten, die bisherige Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.
Aus anderen Foreneinträgen konnte ich entnehmen, dass ich parallel zu der Einzelfirma die UG neu gründen muss – soweit verstanden. Ich würde eine UG mit mir selbst und meiner Frau als Gesellschafter gründen und mich selbst als Geschäftsführer anstellen. Jetzt die Fragen dazu :
1. Wenn ich mir ein Gehalt unter der Bemessungsgrenze zahle, werde ich dann wieder sozialversicherungspflichtig ?
2. Kann ich existierende Verträge, die die Einzelfirma abgeschlossen hat (z.B. Leasing, Telekommunikation) auf die neue UG übertragen ?
3. Kann ich das vorhandene Vermögen der Einzelfirma in die UG übertragen ?
Für erste Antworten bedanke ich mich im Voraus !
Erst UG, später gUG?
/2 Kommentare/in UG Gründung /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
ich beabsichtige die Gründung einer Eingesellschafter-UG zum Betrieb eines Forums im Gesundheitsbereich. Später sollen weitere Aktivitäten hinzukommen.
Grundsätzlich soll die UG nicht eigennützig sein.
Gegen eine sofortige Beantragung der Anerkennung auf Gemeinnützigkeit spricht bei mir, daß
• ich möglichst schnell gründen will
• die Kosten mit Musterprotokoll gering gehalten werden sollen
• später (halbes oder ein Jahr) die Satzung erweitert werden soll und ev. neue Gesellschafter hinzu kommen, so daß sowieso nochmals Notarkosten, Handelsregisteränderung und Überprüfung der Gemeinnützigkeit hinzu kämen.
• die Steuerbefreiung anfangs nicht viel bringt, da kaum Gewinn aufkommen wird und wenig Spenden eingehen werden.
Sprechen wichtige Gründe dagegen, erst als UG zu gründen und später die Gemeinnützigkeit anzustreben?
Mit freundlichen Grüßen
Indianer
Geschäftsführer / Haftung pro Geschäftsbereich
/1 Kommentar/in GmbH & Co. KG Gründung /von Frage StellerSehr geehrte Damen und Herren,
leider werde ich zu diesem Thema nicht fündig. Vielleicht können Sie mir mit einer kurzen Einschätzung der Sachlage weiterhelfen.
Es besteht derzeit eine unternehmung, GmbH & Co. KG. 2 Gesellschafter (A+B) die gleichzeitig as KG Geschäftsführer bestellt sind. Darüber hinaus noch als einzige Kommanditisten, aber dies spielt für die weitere Fragestellung keine große Rolle. Gewinnbeteiligung und Entscheidungbereich lt. Geschäftsanteilen 50 % / 50 %. Jeder ist nach außen einzelvertretungsberechtigt. Intern gibt es eine Vereibarung über die gemeinsame Entscheidung zu gewissen Rechtsgeschäften.
Nun soll unter dem Dach der bestehenden Gesellschaft ein weiterer Geschäftszweig aufgenommen werden, für deren Handlungen aber nur Geschäftsführer B als Handlungsbevollmächtigter, Gewinnbeteiligter und als haftbare Person (nicht bzgl. Vermögen, dies ist durch GmbH & Co. KG ja von vorne herein ausgeschlossen, aber als strafrechtlich haftbare Person, sollten z.B. durch grob fahrlässige Fehler einer Personen Schaden zugefügt werden.)
Die Regelungen müssen nicht unbedigt Außenwirkung besitzen, es geht lediglich darum, dass Geschäftsführer A nicht für Fehler im Geschäftsbereich B haftbar gemacht werden kann, also ein interne Absicherung würde reichen.
Ist dies so rechtlich sicher umsetzbar?
Vorab vielen Dank für eine Einschätzung.
mfG
UG Gründung für ein Modehandel
/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage StellerGuten Tag,
wir haben die Absicht zu dritt ein Modelabel zu gründen. Ziel ist es eigen erstellte Produkte über einen Online-Shop zu vertreiben. Nach unserer Recherche ist eine UG der beste Weg dafür.
Nun würde ich gern in Erfahrung bringen, wie der Ablauf der Gründung bei Ihnen läuft, welche Kosten die Gründung mit 3 Gesellschaftern verursacht und zu welchem Ihrer “Pakete” Sie uns raten.
Außerdem wie die Absprache mit Ihrer Kanzlei gehandhabt wird, welche Aufgaben wir zu erledigen haben und ob es zu Problemen führen kann, wenn wir Ihre Dienste aus Berlin in Anspruch nehmen.
Wir wären Ihnen zu tiefst verbunden wenn Sie uns eine knappe Kosten, Zeit und Ablauf-Schilderung stellen könnten.
Sollten Sie die Zeit und Lust finden uns ebenfalls zu schildern, wie wir am besten unseren Markennamen sichern, wäre das natürlich hilfreich.
Schonmal vielen Dank für Ihre Antwort und liebe Grüße aus Berlin
-J.K.



