bankvollmacht privatinsolvenz

ich besitze eine bankvollmacht über das konto meiner mutter. ich hebe einmal pro monat geld für ihre einkäufe ab, da sie nicht mehr aus dem haus geht. nun wurde bei mir die verfahrenseröffnung zur privatinsolvenz begonnen. hat die bankvollmacht konsequenzen? Ich habe selbst ein pkonto.

EOS Inkassobüro

Hallo,
das Inkassobüro EOS erkennt eine bereits gezahlte Rechnung nicht an, obwohl das zuständige Amtsgericht entschieden hat, dass die Rechnung nachweislich bezahlt wurde.
Das Inkassobüro droht mit Gerichtsvollzieher und Pfändung.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
L.G. Webse

Privatinsolvenz

Hallo,
Bin in Erwerbsminderungsrente bekomme 795 Euro Rente.Ich bin verheiratet und habe Insolvenz beantragt.Jetzt meine Frage.
Ich liege ja unter der Pfändungsfreigrenze.
Von meinem Konto überweise ich für meine Schwiegermutter 2 Raten für Kreditkarten.Kreditkarten laufen auf meine Schwiegermutter.
Die Tage kommt der Insolvenzverwalter und möchte Auszüge der letzten 6 Monate. Kann ich mit meinen pfändfreien Betrag (sind ja die 795 Euro machen was ich will?das heißt auch die 2 Kreditkartenbeiträge bezahlen ohne Ärger zu bekommen?

Geldzahlungen von Dritten in der Privatinsolvenz

Eine Tochter von mir beantragt die Privatinsolvenz. Ist es gesetzeswidrig während dieser Zeit z.B. monatliche Barzuschüsse zu geben oder die Übernahme der Mietkosten direkt gegenüber dem Vermieter vorzunehmen?
Damit könnte sich m.E. das zur Verfügung stehende Einkommen erhöhen, ohne dass die Gläubiger befriedigt werden könnten.

Privatinsolvenz

Frahe zum Konto.
Habe Privatinsolvenz beantragt und Freitag kommt der Insolvenzverwalter zu mir Nachhause der will Kontoauszüge der letzten 6 Monaten. Ist es ein Problem weil von meinem Konto gehen 2 Kreditkartenraten jeden Monat ab.Die Kreditkarten sind von meiner Schwiegermutter.Kann der Insolvenzverwalter deshalb Probleme machen?Ic

Angemessene Vertragsstrafe + Umfirmierung

Guten Tag,

wir wüssten gerne wie im Groben eine angemessene Vertragsstrafe bestimmt wird, es ist geplant eine allgemeine Geheimhaltungsvereinbarung für alle Mitarbeiter aufzusetzen.

Zudem wüssten wir gerne wie es sich im Falle einer Umfirmierung verhält, müssen alle NDA erneut für die neue Firma unterschrieben werden oder behalten diese ihre Gültigkeit ?

Vielen Dank

Insolvenzverwalterwechsel durch Gläubiger

Sehr geehrter Herr RA Gehndler,

ich vertrete in Form einer Interessengemeinschaft weit über 200 Gläubiger, welche bei einem aktuellen, grösseren Insolvenzfall ca. 40 Millionen Euro verloren. Zeitungen in Süddeutschland haben bereits berichtet, weitere Medien werden in den kommenden Wochen diesen Fall publizieren.

Nunmehr ist die Gläubigergemeinschaft mit dem vom AG eingesetzten Insolvenzverwalter nach 7 Monaten Aktivität sehr unzufrieden und möchte diesen gerne wechseln. Der Grund hierfür ist die grundsätzliche Bestreitung von nahezu ausnahmslos allen Forderungen, auch Grundbuchsicherungen, die ganz offensichtlich durch verschiedene Anwälte dieser Kanzlei mit gegenläufigen und widersprüchlichen Begründungen auf die lange Bank geschoben werden. Die auffälligste Begründung ist der vorgeschobene Haftungsgrund. Aber auch eine fehlende und/oder missachtende Kommunikation, sowie Begründungen, die nach kurzer Zeit revidiert und umgedreht werden. Es entsteht nicht nur der Eindruck, dass die 21,2 Mio. Euro Masse blockiert werden, sondern dass ganz bewusst diese Masse auf den Konten des Insolvenzverwalters geparkt bleiben sollen. Auf Anfrage, wo sich das Geld befindet und wie die Verzinsung vorgesehen ist, erhalten wir keinerlei Antwort.

Die Gläubiger sind sich einig und akzeptieren diesen Zustand nicht mehr. Welche Schritte können die Gläubiger unternehmen um einen Wechsel des Insolvenzverwalters zu bewirken? Ist ein Wechsel sinnvoll und welche Kosten können entstehen?

Ich bedanke mich aufrichtig für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen

Frank Brüning

Tel.: 0049 7033 5488909
Email: frankl.bruening1@gmail.com

Sparen Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich habe eine Frage zum Thema Sparplan über ETF Fondsparen mit Hilfe von Robo Advisor Anbietern wie OSCAR. Meine Frage bezieht sich darauf ob ich ein Depot über diese Anbieter eröffnen lassen darf, ohne mir die Genehmigung des Insolvenzverwalters einzuholen.
Da es mir nur darum geht Geld zu sparen und Vermögen aufzubauen, ich aber in 17 Monaten die Restschuldbefreiung erhalten werde, möchte ich natürlich nichts falsch machen.
Gibt es Gründe die dagegen sprechen?
Vielen Dank im Voraus

Privatinsolvenz

Ich hatte 2012 mit der Privatinsolvenz angefangen und hatte bis Ende Dezember 2018 jeden Monat an meine Gläubiger bezahlt. Ich hatte niemanden vergessen.
Alle anderen Gläubiger haben auf die Restschulden verzichtet. Während einer der Gläubiger jetzt noch einmal die gleiche Summe fordert, die ich bezahlt hatte.
Allerdings habe ich keine Restschuldbefreiung beantragt, da mir das niemand gesagt hatte. Ich habe nur ein Urteil indem dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt und der Beginn mitgeteilt wurde.
Es lief alles damals über die Schuldner Beratung von der Arbeitsagentur.
Ich hatte von Januar 2019 bis heute keine weiteren bzw. Neuen Schulden mehr gemacht.
Muss ich dem alten Gläubiger dessen alte Schulden ich schon bezahlt hatte, noch einmal dieselbe Höhe bezahlen? Und darf der mir mit Vollstreckung drohen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Genossenschaftsanteile

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und habe anstelle einer Mietsicherheit für
900 Euro Genossenschaftsanteile erworben. Als ich in die Privatinsolvenz ging, war das für meine Insolvenzverwalterin ok und die 900 Euro wurden nicht angegriffen.
Nun fand ein Vermieterwechsel statt und die neue Wohnungsgenossenschaft möchte nur 520 Euro.
Ich habe meine alten Genossenschaftsanteile gekündigt und nun werden 520 Euro Genossenschaftsanteile an meinen neuen Vermieter überwiesen und 380 Euro gehen an mich.
Nun erhebt meine Insovenzverwalterin Anspruch auf die 380 Euro. Ist das rechtens?
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Amelie Weber