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Archiv für die Kategorie: UG Gründung

Du bist hier: Startseite1 / Gesellschaftsrecht2 / UG Gründung

Verschärfte Verlustdeckungshaftung

26. Mai 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Andre Kraus
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    Verschärfte Verlustdeckungshaftung

    Eine Verlustdeckungshaftung der Gesellschafter im Gründungsprozess kommt in Betracht, wenn die notarielle Beurkundung der Satzung vollzogen ist, die Eintragung der GmbH / UG hingegen scheitert. Auch ohne Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister wird für entstandene Verluste gehaftet. Die Verlustdeckungshaftung vor Eintragung ist eine anteilige und unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter. Dieses Haftungsregime sorgt dafür, dass zunächst die Vor-GmbH / Vor-UG in Anspruch genommen werden muss. Die Gesellschafter haften dann gegenüber der Vor-GmbH / Vor-UG im Innenverhältnis. Häufig wird dieser Anspruch erst durch einen Insolvenzverwalter (nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Vor-GmbH / Vor-UG) geltend gemacht bzw. bei Liquidation der Vor-GmbH / Vor-UG vom Geschäftsführer.

    Anteilige und unbeschränkte Außenhaftung

    Unter Umständen kann jedoch dieses Haftungsregime verschärft werden. Dann wandelt sich die anteilige und unbeschränkte Innenhaftung in eine anteilige und unbeschränkte Außenhaftung um. Gläubiger erhalten dann einen Anspruch direkt gegenüber den Gesellschaftern und können diesen selbst geltend machen. Diese verschärfte Verlustdeckungshaftung kommt für die folgenden Fallkonstellationen in Betracht:

    • Es gibt nur einen Gläubiger
    • Die Vor-GmbH / Vor-UG hat kein Vermögen (Vermögenslosigkeit)
    • Es handelt sich um eine Einmann-Vor-GmbH /Einmann-Vor-UG

    Gibt es nur einen Gläubiger, dann soll dieser nach der Rechtsprechung auch direkt gegen die Gesellschafter vorgehen können. Die Vor-GmbH / Vor-UG ist dann vermögenslos, wenn es keinen Geschäftsführer mehr gibt und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse nicht in Frage kommt. Bei einer Einmann-Vor-GmbH / Einmann-Vor-UG macht es ebenfalls wenig Sinn, die Gläubiger auf die Vorgesellschaft zu verweisen, da es nur einen Vermögensträger gibt.

    Haftung bei unechter Vor-GmbH / Vor-UG

    Es gibt auch Fälle, in denen die Eintragung ins Handelsregister nicht ernstlich bzw. nicht verfolgt wird. In den Fällen der unechten Vor-GmbH / Vor-UG gibt es sogar eine unbeschränkte und gesamtschuldnerische Außenhaftung. Rechtlich gesehen handelt es nämlich nicht um eine Vorgesellschaft, sondern um eine GbR bzw. OHG. Das Haftungsregime dieser Personengesellschaften ist weitaus strenger als bei einer GmbH i.G. / UG i.G. Insofern sollten Gründer aufpassen und die Bezeichnung GmbH i.G. / UG (haftungsbeschränkt) i.G. nur verwenden, wenn sie tatsächlich beim Notar die Satzung formrichtig unterschrieben haben.

    https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-05-26 15:42:292020-11-30 11:51:36Verschärfte Verlustdeckungshaftung

    Vinkulierung

    26. Mai 2017/in Auffanggesellschaft Gründung, Einzelunternehmen Gründung, GbR Gründung, Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, Gründungsberatung, Limited Gründung, UG Gründung /von Andre Kraus
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      Vinkulierung

      Die Gründer einer GmbH / UG haben häufig ein Interesse daran, dass ihnen nicht ein unbekannter Dritter oder ein sonstiger Fremder als Mitgesellschafter (gegen ihren Willen) aufgezwungen wird. In der Praxis ist daher häufig ein Schutz vor Überfremdung notwendig. Dieser Schutz kann über eine sog. Vinkulierungsklausel erreicht werden.

      Nach § 15 Abs. 5 GmbHG kann die Satzung die Abtretung des Geschäftsanteils an weitere Voraussetzungen knüpfen. Möglich sind insbesondere die Zustimmung der Gesellschafterversammlung, der Gesellschaft oder sogar einzelner Gesellschafter. Man nennt die Vereinbarung eines Zustimmungsvorbehalts für das Verfügungsgeschäft „Vinkulierung“. Der Begriff Vinkulierung kommt vom Wort „vinculus“ (Fessel). Klauseln über eine Vinkulierung sind in der Praxis vor allem in Familiengesellschaften weit verbreitet.

      In der Satzung sollte bei Vereinbarung einer Vinkulierungsklausel die konkreten Bedingungen für die Erteilung der Genehmigung angegeben werden. Fehlen also Angaben über die Bedingungen der Zustimmung, so wird die Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der GmbH / UG getroffen werden.

      Auch nachträglich, also nach der Gründung, heißt während des Geschäftsbetriebs, kann eine Vinkulierungsklausel in die Satzung aufgenommen werden. Die nachträgliche Einfügung einer solchen Klausel schränkt die Rechte der Gesellschafter ein und bedarf daher der Zustimmung aller Gesellschafter einer GmbH / UG.

      In der Praxis ist es daher ratsam, sich bereits bei der Gründung mit einer eventuellen Trennung der Gesellschafter auseinander zusetzen. Eine nachträgliche Vereinbarung einer solchen Klausel bedarf der Zustimmung aller und ist häufig schwer in die Satzung hinein zu verhandeln.

      Foto von Grafik Vinkulierung Unternehmensrecht
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-05-26 15:16:022020-11-30 11:55:16Vinkulierung

      UG-Gründung

      24. Mai 2017/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage Steller

      Guten Tag, ich überlege eine UG zu gründen, jedoch fällt es mir schwer einen Gesamtüberblick über jegliche anfallenden Kosten zu bekommen. Ich würde Sie also sehr gerne fragen um wiviel Euro es sich (ungefähr) im gesamten Gründungsprozess der UG handelt.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-05-24 20:51:582017-05-24 20:51:58UG-Gründung

      Jahresabschluss einer GmbH oder UG

      4. Mai 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-05-04 19:26:292021-09-21 10:00:39Jahresabschluss einer GmbH oder UG

      UG Gründung bei App-Entwicklung mit 2 Geschäftsführern

      1. Mai 2017/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage Steller

      Guten Tag,
      zwei Freunde und ich sind momentan damit beschäftigt eine App zu entwickeln. Um unser Privatvermögen zu schützen möchten wir in Zukunft, bevor die App erscheint, eine UG gründen. Insgesamt sind wir 3 Gesellschafter, womit wir noch die Mustersatzung verwenden könnten, jedoch möchten wir, dass die UG nach Möglichkeit von Beginn an 2 Geschäftsführer hat. Ich würde Sie hiermit gerne fragen wieviel diese individuelle Satzung im Vergleich zum Mustervertrag kostet.
      Hinzu kommt, dass oft empfohlen wird zu Beginn so wenig Geschäftsführer wie möglich zu bestellen, vertreten Sie diese Meinung oder argumentieren Sie diesbezüglich differenziert.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-05-01 13:12:312017-05-01 13:12:31UG Gründung bei App-Entwicklung mit 2 Geschäftsführern

      Die Gewerbeanmeldung Ihrer UG / GmbH

      27. April 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-04-27 21:03:172021-09-23 08:11:01Die Gewerbeanmeldung Ihrer UG / GmbH

      UG gründen

      7. April 2017/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage Steller

      Sehr geehrter Herr Kraus,

      wir wollen zu zweit eine UG gründen. Dabei denken wir an eine Gründung mit dem Musterprotokoll oder mit Gesellschaftsvertrag. Die Gründungskosten sind beim Musterprotokoll geringer. Aber lohnt es sich, dies zu verwenden? Kann man überhaupt zwei Geschäftsführer beim einer UG mit Musterprotokoll haben?

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-04-07 11:20:152017-04-07 11:20:15UG gründen

      Software und IT UG Gründung mit 2 Gesellschaftern und einer stillen Beteiligung

      30. März 2017/1 Kommentar/in UG Gründung /von Frage Steller

      Hallo,

      wir wollen zu 2 eine UG für eine Software und IT Firma gründen. Es geht sowohl um die Produktion bzw. Anpassung von Softwareprodukten, als auch um die Hardware/Infrastruktur.

      Aus dem Familienumfeld wollen wir einen Investor beteiligen. Diesen wollen wir allerdings nicht am täglichen Betrieb dabeihaben und uns auch so wenig wie möglich abstimmen müssen.

      Empfehlen Sie dann, eine stille Beteiligung aufzusetzen? Wir würden Gesellschafter der UG sein, der Investor stiller Beteiligter daran.

      Wie ist es steuerlich für uns und die Person? Können Sie uns einen solchen Vertrag aufsetzen?

      Danke schon einmal vorab!

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2017-03-30 09:42:152017-03-30 09:42:15Software und IT UG Gründung mit 2 Gesellschaftern und einer stillen Beteiligung

      Wie hoch sind die Notarkosten einer UG Gründung?

      24. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, UG Gründung /von Andre Kraus
      • UG Gründung - Vor und Nachteile - Anleitung Schritt für Schritt

      Die Notarkosten einer UG Gründung

      Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist in der Praxis sehr verbreitet. Viele Gründer können zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit das hohe Stammkapital in Höhe von 12.500 Euro bzw. 25.000 Euro nicht aufbringen und finden in der Unternehmergesellschaft eine äquivalente Alternative. Die UG wird auch häufig als “kleine Schwester” der GmbH bezeichnet, was sich auch in der Vergleichbarkeit der Voraussetzungen bei der Gründung deutlich zeigt.

      Die Gründung der UG bedarf der der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, der auch Satzung genannt wird. Für die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister ist die Anmeldung beim zuständigen Registergericht in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Das Vorgehen unterscheidet sich in diesem Punkt nicht von dem der Gründung einer GmbH.

      Aus diesem Grunde ist der Weg zum Notar unvermeidlich. Viele Gründer fragen sich deshalb, wie hoch die Gebühren für den Notar sind und wie man diese möglichst geringhalten kann.

      Gründung mit Musterprotokoll günstiger

      Die Höhe der Gebühren richtet sich entscheidend nach der Art der Gründung: Wenn Sie die UG unter Zuhilfenahme eines Musterprotokolls gründen, dann sinken die Kosten entscheidend. Individuelle Regelungen sind jedoch leider nicht möglich bei der Gründung mit einem Musterprotokoll. Daher sollten sich Gründer vorher genau über die Vor- und Nachteile informieren.

      Wenn Sie eine Gesellschaft mit mehreren Gesellschaftern gründen möchten oder ein höheres Stammkapital haben, kann die Tätigkeit des Notars teurer werden. Außerdem kommt es vor, dass der Notar den Gründern noch andere Tätigkeiten in Rechnung stellen möchte, die nicht unbedingt nötig sind oder nicht durch einen Notar durchgeführt werden müssen. Nicht von diesen Kosten umfasst sind die Gebühren für die Eintragung beim Handelsregister für das Registergericht, die gesondert gezahlt werden müssen.

      Vorsteuer geltend machen

      Clevere Gründer können die Kosten der Gründung von der Steuer absetzen und so bares Geld sparen. Voraussetzung hierfür ist, dass in der (individuellen) Satzung die Übernahme der gesamten Gründungskosten durch die zu gründende Gesellschaft geregelt ist.

      Bei der Gründung über ein Musterprotokoll sollten Gründer ebenfalls auf eine Steueroptimierung wert legen, die in diesem Fall etwas anders aussieht. Bei der Gründung mit einem Musterprotokoll dürfen keine Abweichungen vom Musterprotokoll vorgenommen werden. Eine Regelung, in der die Kosten der Gründung von der Gesellschaft übernommen werden, ist daher nicht möglich. Insgesamt dürfen bei der Musterprotokoll-Gründung die administrativen Gründungskosten nur in Höhe von 300,00 Euro von der neuen Gesellschaft geltend gemacht werden. Alle weiteren Kosten müssen die Gründer selber tragen. Um die Vorsteuer, die bei den Notarkosten zusätzlich anfällt, nicht zu verlieren, sollten die Gründer die Gebühren des Registergerichts (enthalten keine Umsatzsteuer) eventuell privat tragen und die Notargebühren bis zu einem Betrag von 300 Euro über die neue Gesellschaft abrechnen.

      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-24 13:40:422017-03-24 13:40:42Wie hoch sind die Notarkosten einer UG Gründung?

      Gründung und Umsatzsteuer

      20. März 2017/0 Kommentare/in Gesellschaftsrecht, GmbH & Co. KG Gründung, GmbH Gründung, UG Gründung, Unternehmensrecht /von Andre Kraus
      Weiterlesen
      https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2017/10/kgr-logo-301-191.jpg 191 301 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2017-03-20 18:24:592021-09-28 14:01:46Gründung und Umsatzsteuer
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