Einzelunternehmen in eine GMBH umwandeln

Sehr geehrte Damen und Herren,
interessiere mich mein Unternehmen derzeit als Einzelunternehmer tätig, in eine GMBH oder GMBH&CO.KG umwandeln. Hierzu würde ich mich über eine telefonische Erstberatung interessieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bernard Farac

Gründung einer GmbH in Österreich

Guten Tag,

ich habe zusammen mit meinem Bruder einen Krypto-Exchange Plattform entwickelt, die nun kurz vor der Veröffentlichung steht. Da die rechtlichen Auflagen für solch eine Plattform in Deutschland recht umfangreich sind, würden wir gerne in Österreich gründen.

Daher die Frage:
Wäre eine GmbH-Firmengründung, zum selben Festpreis, auch in Österreich möglich?

Vielen Grüße,
Alexander Funk

Zweite Unternehmensgründung/Erweiterung der Dienstleistungen

Einen schönen guten Tag,

ich bin derzeit in Form eines Kleinunternehmens als DJ unterwegs und möchte in naher Zukunft auch Musikproduktion im Tonstudio anbieten. Letzteres möchte ich gern unter einem anderen Label/Firmennamen/Logo anbieten. Lassen sich diese zwei Tätigkeiten, welche unter verschieden Labels laufen und entsprechend verschiedene öffentliche Darstellungen haben, in einer Steuererklärung verbinden?

Vielen Dank im Voraus!

GmbH Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich bei Ihnen einen Termin ausmache zur Besprechung, hätte ich noch ein paar Fragen.
– Ich bin alleiniger Geschäftsführer im angestellten Verhältnis. Die GmbH gibt es seit 2011, es wurden aber noch nie grössere Umsätze generiert.
1. In wie weit ist der einzige Gesellschafter Haftbar wenn ich die Insolvenz anmelde? Er ist in der GmbH nicht involviert.
2. Das Finanzamt hat jetzt Ansprüche in der Vollstreckung, ich kann aber schon seit 2 Jahren mir keinen Steuerberater leisten.
VG Wosch

UG gruenden und vom Ausland verwalten

Guten Morgen,

Ich bin derzeit dabei, einen Standort für die Gründung einer Streckentransportunternehmen zu wählen. Das Unternehmen wird verschiedene Produkte von amazon sowohl in der EU als auch in den USA verkaufen.

Nur ein kurzer Überblick über meine aktuelle Situation und meine Zukunftspläne. Ich bin zu diesem Zeitpunkt Vollzeitmitarbeiter mit Wohnsitz in Stuttgart und werde in etwa einem Jahr nach Südafrika zurückkehren. Da ich der alleinige Eigentümer und Mitarbeiter des Unternehmens sein werde, benötige ich einige Ratschläge bezüglich der Verwaltung und des Firmensitzes.

Soweit ich es verstehe, kann die Geschäftsstelle außerhalb des Landes existieren, was für den Sitz nicht der Fall ist. Das Unternehmen soll online verwaltet werden, so dass eine physische Bürofläche nicht erforderlich ist. Kann ich jedoch eine UG in Deutschland registrieren, während ich sie von Übersee aus betreibe?

Vielen Dank und herzliche Grüße,
Pascoe Scholle

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator

Holding für eine bestehende AG?

Hallo,

Es soll schwierig sein für eine bestehende Kapitalgesellschaft eine Holding zu gründen.

Stimmt es?

LG

Andy

Einzelunternehmer

Sehr geehrter Herr Kraus,

vielen Dank für den informativen Artikel.
Ich möchte eine Einzelunternehmung gründen und mit medizinische Geräten sowie Zubehören handeln. Brauche ich dafür bestimmte Studienbescheinigungen oder Ausbildungen?

Mit freundlichen Grüßen
Alba

Existenzgründung

Guten Tag,
meine Frage ist: Wir wollen im ausland produzierte Produkte in Deutschland importieren und verkaufen.”Möbelbranche”

Wir sind 2 Partnern.

Wir haben schon ein Firma “GmbH” im Ausland. Wir übrlegen ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung mit minimal Kosten hier in Deutschland gründen.

Was für eine Gründung würde sinnvoll für uns?
Sollen wir eine Zweig-Niederlassung oder Tochterunternehmen?
Welche Rechtsform? (wir denken am Anfang keine Kapitalgesellschaft)

Schon jetzt mit einer Holding-Struktur starten ?

Zunächst einmal möchte ich mich außerordentlich für den mehr als hilfreichen Beitrag bedanken. Es ist nicht selbstverständlich, dass solch wertvolle Informationen frei zugänglich gemacht werden.

Nun zu meiner Frage:

Derzeit wirtschafte ich mit meinem Unternehmen noch als Einzelunternehmer. Gegenstand meines Unternehmens ist die Entwicklung und das Management von Affiliate- Vergleichsplattformen.

Aktuell sind die Einnahmen noch nicht sehr hoch (etwa 25.000€ im Jahr), da ich als Abiturient nicht viel Zeit in mein Unternehmen investieren kann. Mein Vorhaben für die Zukunft ist es mich mit einer Investmentgesellschaft mit meinem verdienten Kapital an anderen Unternehmen zu beteiligen. Auch möchte ich weitere Unternehmen bauen, welche mir passive Einnahmen einbringen. Teilweise möchte ich einige der gegründeten Unternehmen steueroptimiert abstoßen.

Dabei habe ich mir überlegt, dass es eine Muttergesellschaft gibt, welche 100% an der Tochter, der Investmentgesellschaft, hält. Dieser Investmentgesellschaft gehören wiederum weitere Töchter zum Teil zu 100% und zum Teil nur Minderheitsanteile. Die Töchter der Investmentgesellschaft, zu denen nach meiner Vorstellung auch mein heutiges Einzelunternehmen gehört, produzieren dass Kapital, welches in die Investmentgesellschaft fließen soll, um weitere Investments vorzunehmen.

An dieser Stelle fragt sich, ob es sich lohnt mit meinem aktuellen kleinen, allerdings nachhaltigen Einkommen, diese eine Holding-Struktur aufzubauen, um so mit dem investieren als auch mit dem Steuern sparen zu beginnen. Wenn ja, welche Art der Holding bzw. Holdings wäre empfehlenswert?

Ist diese von mir überlegt Struktur sinnvoll oder noch verbesserungswürdig ?

Ich danke Ihnen vielmals für die wertvollen Inhalte und wünsche beste Grüße!

UG Beenden: Laufende Verträge & Darlehen

Hallo,

da sich die Aufrechterhaltung meiner UG einfach nicht lohnt, will ich diese gerne nach Möglichkeit ohne das Sperrjahr auflösen. Hierbei stellen sich mir vordergründig zwei Fragen:

1. Ist es möglich laufende Verträge, wie vor allem Versicherungen und Telefonie, vor Ablauf zu kündigen oder muss man warten bis diese vollständig auslaufen, um die UG zu schließen?

2. Wenn bereits einer der ursprünglich zwei geschäftsführenden Gesellschafter vor etwa einem Jahr die UG vollständig verlassen hat (inkl. Notar & Handelsregistereintragung) und zum Austritt einen Darlehensvertrag mit der UG geschlossen hat, um seine geleisteten Auslagen langfristig zurückzubekommen – ist die UG dann verpflichtet sämtliche Darlehen an den ausgeschiedenen Gesellschafter zurückzuzahlen? Ich selbst habe auch Darlehen geleistet, allerdings noch keinen Vertrag geschlossen. Muss die Firma mir die Darlehen für ein Beendigung der UG auch im Vorhinein sämtliche Darlehen zurückerstatten, auch wenn die finanziellen Mittel für keinen der Fälle ausreichen?

MfG